Die Berliner Polizei setzt ihre Strategie der Verbote von palästinensischen Demonstrationen fort. Zwei für diesen Mittwoch und Donnerstag angemeldete Demonstrationen wurden untersagt, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Betroffen waren eine Demonstration mit dem Titel «Demo in Solidarität mit Palästina» in Neukölln und Kreuzberg und eine «Kundgebung mit Kerzen als Andenken an die Opfer im Gazastreifen» am Potsdamer Platz.
Ähnliche Titel trugen schon frühere Demonstrationen palästinensischer Gruppen, die nicht stattfinden durften. Die erneuten Verbote gelten auch für Ersatzveranstaltung bis zum 27. Oktober. Zur Begründung hieß es wieder, die Erfahrungen hätten gezeigt, dass «die unmittelbare Gefahr» bestehe, dass es zu «volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen», Gewaltverherrlichungen und Gewalttaten komme.
Frühere Verbote wurden von Gerichten bestätigt. Für die nächsten Tage sind auch weitere Demonstrationen zu dem Thema angemeldet, auch hier prüft die Polizei noch.
Am vergangenen Sonntag war eine Demonstration zunächst nicht untersagt worden, so dass 1000 Menschen zusammenkamen. Ein Teil von ihnen trug Palästinaflaggen und israelkritische Plakate. Kurz nach dem Terrorangriff der palästinensischen Hamas auf Israel hatte es kleinere pro-palästinensischen Demonstrationen gegeben, bei denen einige Teilnehmer die Hamas bejubelten.
Der Vertreter der Palästinensischen Autonomiebehörde in Deutschland, Laith Arafeh, kritisierte am Montag die Verbote. Nach dem Demonstrationsrecht sind weder Kundgebungen und Äußerungen gegen Israel und die israelische Politik noch pro-palästinensische Demonstrationen verboten. Ist eine Demonstration «israelfeindlich», ist das kein Grund für ein Verbot. Problematisch wird es erst dann, wenn Inhalte propagiert werden, die als Volksverhetzung gewertet werden können, weil sie Hass gegen bestimmte Gruppen von Menschen, etwa Juden oder Israelis, schüren. Dann können Veranstaltungen verboten oder Äußerungen bestraft werden.