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Pädagogen als Grundschullehrer: Aufklärung

Grundschule
Ein Kind meldet sich in einer Grundschule.

Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, die bereits als Lehrkräfte tätig sind, können nur in Ausnahmefällen als Lehrkräfte an Grundschulen in Sachsen-Anhalt tätig werden. Das Bildungsministerium erklärte am Freitag, es sei nicht erlaubt, Kinder proaktiv aus Kindergärten abzuwerben, und reagierte damit auf ein „Missverständnis“.

Am Tag zuvor kündigte das Bildungsministerium eine Rekrutierungsrunde für 521 Stellen an, davon 109 in Grundschulen. Erzieherinnen und Erzieher mit mindestens einem Hauptschulabschluss und einer Lehramtsausbildung, die an Grundschulen gearbeitet haben, sollen für einen befristeten Zeitraum von einem Jahr einen Quereinstieg beantragen können. Es gibt mehrere Bedingungen.

Als Reaktion auf öffentliche „Missverständnisse“ erklärte das Bildungsministerium, dass sich die neue Bewerbungsmöglichkeit an ehemalige Lehrkräfte richtet, die bereits an Schulen tätig sind. „Für diesen überschaubaren Kreis werden insgesamt 22 Stellen besetzt.“

Bevorzugt werden ausgebildete Grundschullehrer, aber auch Bewerber mit Abschlüssen anderer Schularten oder mit Abschlüssen aus der ehemaligen DDR berücksichtigt. „Pädagogisches Personal mit einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Erzieher wird nur dann berücksichtigt, wenn aus dieser Gruppe keine Bewerbungen eingehen“, sagte Sozialministerin Petra Grim-Benny (SPD) am Freitag. Ich habe die Korrektur des Bildungsministeriums zur Kenntnis genommen. Es macht deutlich, dass Pädagogen nicht dazu missbraucht werden sollten, den Lehrermangel zu beheben. Dies ist ein wichtiges Signal für verunsicherte Eltern, Kommunen und institutionelle Anbieter. »

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