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OVG weist Berufung zu Sitzverteilung zurück

Justitia:Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia.

Die gerichtlich erstrittene Sitzverteilung des Rates in Hannover in mehreren Ausschüssen nach der Kommunalwahl in Niedersachsen am 12. September 2021 ist rechtens. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg hervor. Demnach lehnte das OVG den Antrag des Rates der Landeshauptstadt auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover ab, das damit rechtskräftig ist (AZ.: 10 LC 117/22). Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar.

Hintergrund ist eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes. Damit sollte die Verteilung der Sitze in den Fachausschüssen neu geregelt werden. Die Oppositionsparteien Grüne und FDP hatten befürchtet, dass sie dadurch an Mitspracherecht verlieren und kritisierten das Gesetz deutlich. Geklagt hatte die FDP-Fraktion des Rates. Der Klage hatte das Verwaltungsgericht Hannover am 14. Oktober 2022 stattgegeben und den Rat verpflichtet, die Besetzung der Sitze im Verwaltungsausschuss neu vorzunehmen.

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