In Österreich wurde eine Frau beim Joggen von einem Hund tot gebissen. Ein amerikanischer Staffordshire-Terrier ist seinem Besitzer entkommen und hat eine rennende Frau in der oberösterreichischen Stadt Nunn angegriffen, wie die Polizei mitteilte.
Im Gegensatz zu vielen Bundesländern in Deutschland gibt es in Oberösterreich keine besonderen Auflagen für die Haltung dieser Hunderasse.
Nach Angaben der Polizei ereignete sich der tödliche Vorfall am Morgen in der Nähe des Hauses. Hundebesitzer in Nunn bei Linz. Der Jogger wurde durch den American Staffordshire Terrier schwer verletzt und verstarb noch am Unfallort. Die Besitzerin versuchte ihren Hund wegzuziehen und verletzte sich dabei selbst schwer. Ein Polizeisprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur jedoch, dass es ihr gelungen sei, ihre Tiere wieder ins Haus zu bringen und den Rettungsdienst alarmiert habe.
Hundebesitzer in der Klinik
Der Hundebesitzer wurde ins Krankenhaus gebracht. Die Universitätsklinik in Linz brachte. Nach Angaben der Polizei kann die Frau noch nicht befragt werden. Daher sind die konkreten Ereignisse noch nicht klar. Die Identität und das Alter der beiden Frauen wurden nicht bekannt gegeben.
In den drei Bundesländern Österreichs ist für die Haltung potenziell gefährlicher Rassen wie des American Staffordshire Terriers eine Lizenz bzw. eine Hundeführerscheinprüfung erforderlich. Oberösterreich gehört nicht dazu: Alle Hundebesitzer sind dort verpflichtet, den Kurs zu absolvieren. Allerdings können die Behörden in Oberösterreich anordnen, dass einzelne Tiere nur dann mit Maulkorb und Leine in die Öffentlichkeit dürfen, wenn sie durch Aggressivität auffallen.
Die Stadt wird den Hund seinem Besitzer entziehen.
Der Bürgermeister von Nunn, Martin Gaisberger, sagte der Nachrichtenagentur dpa, dass der American Staffordshire Terrier von Nun nicht als hochkarätige Hunderasse aufgeführt sei. Nach dem tödlichen Vorfall kündigte die Stadt jedoch an, der Besitzerin die Haltung des Tieres zu verbieten und ihr den Hund wegzunehmen.
In Deutschland ist die Einfuhr von American Staffordshire Terriern grundsätzlich verboten. Die meisten deutschen Bundesländer erlauben die Zucht dieser sogenannten Kampfhunde nur mit behördlicher Genehmigung. In Brandenburg und Bremen ist die Zucht dieser Rasse jedoch überhaupt nicht erlaubt.