Die Zahl der Autopsie-Organspenden in Niedersachsen ist im vergangenen Jahr zurückgegangen. Wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) am Montag in Frankfurt mitteilte, wird es im Jahr 2022 64 Organspender im Land geben. Das sind fünf weniger als im Vorjahr, aber zehn mehr als 2020. Die Zahl der gespendeten Organe sank von 211 im Jahr 2020 und 225 im Jahr 2021 auf 196 im vergangenen Jahr. Nach eigenen Angaben hat die Stiftung im vergangenen Jahr 322 Transplantationen an Kliniken durchgeführt – 342 im Jahr 2021 und 341 im Jahr 2020.
In Bremen hingegen stieg die Zahl der Spender von 8 im Jahr 2020 auf 9 im Jahr 2021 und 14 im vergangenen Jahr. Die Zahl der Organspenden stieg von 31 im Jahr 2021 und 27 im Jahr 2020 auf 52. Es gab 18 ambulante Organtransplantationen, eine weniger als im Vorjahr, und nur 10 im Jahr 2020.
In der Vergangenheit haben landesweit 869 Menschen nach dem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, das sind 64 weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Gesamtzahl der entnommenen Organe sank von 2.905 auf 2.662. Im Jahr 2022 wird Deutschland knapp über zehn Spender pro Million Einwohner haben. Inzwischen warten rund 8.500 Menschen in Deutschland auf eine Organtransplantation. „Wir stehen in Sachen Organspende noch immer vor großen Herausforderungen“, sagte Axel Rahmel, Ärztlicher Direktor der DSO.
Es sei an der Zeit, „Organspende endlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen“, so Rahmel. Sagen. Mehrere Umfragen haben ergeben, dass acht von zehn Bürgern eine Organspende befürworten. Angehörige entscheiden sich aufgrund der Ungewissheit jedoch oft dagegen. Nur Bildung kann hier einiges ändern – und es kann auch Antiregulierungen geben.
Aufgrund des deutlichen Rückgangs bei den Organspenden drängt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf einen neuen Versuch einer neuen Spenderegelung. „Das geltende Gesetz ist gescheitert“, sagte der SPD-Politiker am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Viele Menschen sind bereit, ihre Organe zu spenden, aber es wird nicht registriert. „Deshalb sollte der Bundestag noch einmal versuchen, über die Anti-Lösung abzustimmen.“
Die Anti-Lösung bedeutet, dass jeder zunächst automatisch als Spender gelten soll – es sei denn, man widerspricht. Im Januar 2020 scheiterte der erste Versuch dazu. Stattdessen hat der Bundestag eine gesetzliche Regelung verabschiedet, nach der eine Organspende nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig ist.