Führerscheinantrag, Bafög oder Elterngeld – Bürger und Bürgerinnen in Nordrhein-Westfalen können Behördengänge von zuhause aus künftig online über den zentralen Dienst des Bundes abwickeln. Das bevölkerungsreichste Bundesland werde sich dem Nutzerkonto des Bundes (BundID) anschließen, teilte Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Freitag mit. NRW verzichte damit auf die Fortentwicklung des landeseigenen «Servicekonto.NRW». Die bisherige Praxis, in jedem Bundesland ein eigenes Nutzerkonto für Online-Verwaltungsleistungen vorzuhalten, sei «weder nutzerfreundlich noch wirtschaftlich und auch technologisch keinesfalls sinnvoll».
Wer sich einmal mit einem Nutzerkonto beim Bund registriert hat, kann sich künftig digital gegenüber Behörden bundesweit ausweisen. Mit einem Konto bei BundID können Leistungen der NRW-Kommunen, des Landes und des Bundes sowie der Behörden außerhalb von NRW in Anspruch genommen werden. Behörden können ihrerseits Bescheide und Schreiben rechtssicher elektronisch an die Antragsteller übermitteln.
Bereits seit Anfang des Jahres ist die Anmeldung mit dem Nutzerkonto des Bundes auf der zentralen Internet-Plattform des Landes möglich. Dort werden elektronische Anträge der Landesverwaltung angeboten. Weitere Plattformen des Landes sollen in Kürze umgestellt werden.
Das Nutzerkonto Bund (BundID) ist im Jahr 2019 online gegangen. Bürger können freiwillig ein Konto eröffnen, mit dem sie sich gegenüber allen in dem Verbund registrierten Verwaltungsangeboten identifizieren können. Die Identifizierung und Anmeldung ist mit Benutzername und Passwort, dem Elster-Zertifikat für natürliche Personen oder dem Online-Ausweis möglich.