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Olearius‘ Anwalt fordert Freispruch im Cum-Ex-Prozess

Cum-Ex-Prozess gegen Banker Olearius
Der angeklagte Bankier Christian Olearius (r) steht neben seinem Anwalt Peter Gauweiler im Bonner Landgericht.

Im Cum-Ex-Prozess gegen den Hamburger Banker Christian Olearius haben seine Verteidiger den Vorwurf einer besonders schweren Steuerhinterziehung zurückgewiesen. „Die Verteidigung ist davon überzeugt, dass Dr. Aurelius unschuldig ist und freigesprochen werden sollte“, sagte der Bonner Anwalt Rudolf Hübner. Er warf der Staatsanwaltschaft vor, falsch ermittelt und Worte verwendet zu haben, die keinen Bezug zur Realität hatten.

Klaus Landry, ein weiterer Verteidiger des 81-Jährigen, nannte die Hypothese, dass Aurelius eine kriminelle Bande gegründet habe, „lächerlich“. Landry stellt ihn als einen respektablen Mann dar.

Der Prozess begann am Montag mit der Verlesung der Anklageschrift und nun hat die Verteidigung Stellung genommen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 81-Jährigen 14 besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung vor, davon zwei versuchte Steuerhinterziehung. Die Delikte betrafen überwiegend den Zeitraum zwischen 2006 und 2011, die Hochphase des sogenannten Cum-Ex-Handels (Aktenzeichen 63 KLs 1/229). Nach Angaben der Staatsanwaltschaft beliefen sich die Steuerausfälle auf fast 280 Millionen Euro.

Der Verteidiger behauptete, der Angeklagte sei unwissend gewesen.

Dies ist das erste Mal, dass das Top-Management eine Bank vertritt, die in den größten Steuerskandal der Welt verwickelt ist, und die Bundesrepublik muss vor Gericht reagieren. Olearius ist persönlich haftender Gesellschafter der Privatbank M.M. Warburg, er war ihr Chef gewesen.

Unwissenheit spielt in der Argumentation der Verteidigung eine wichtige Rolle. Landry, der Anwalt, sagte, Aurelius wisse den Zweck des Leerverkaufs nicht und er hätte seiner Verwendung nicht zugestimmt. Leerverkäufe waren ein Kernelement von Nebengeschäften, bei denen nicht gezahlte Kapitalertragssteuern (Kapitalertragssteuern) zurückerstattet wurden und das Land um Milliarden Dollar betrogen wurde. „Er wird niemals einen Abzug oder gar eine Rückzahlung der nicht einbehaltenen und gezahlten Kapitalertragssteuern fordern“, sagte Landry. Der Verteidiger beklagte außerdem, dass sein Mandant mit einem öffentlichen und nicht wieder gutzumachenden Vorurteil konfrontiert sei. Dass Aurelius in einem Bonner Gerichtsurteil aus dem Jahr 2020 gegen zwei britische Aktienhändler als separater Staatsanwalt benannt wurde, wurde vom Bundesgericht im Jahr 2021 als frühere Gerichtsentscheidung bestätigt. „Für ihn gilt der Grundsatz ‚außer Zweifel‘ nicht mehr.“

Als Verteidiger trat auch der ehemalige CSU-Bundespolitiker Peter Gauweiler auf. Er verwies auf Aurelius‘ Tagebücher von 2005 bis 2011, die insgesamt „eindeutig entlastend“ seien. Aurelius wies darauf hin, dass die rechtliche Zulässigkeit der Transaktion sorgfältig geprüft werden müsse. Er betonte auch seine Treue zum Gesetz.

Treffen mit Olaf Scholz

In seinem späteren Tagebuch hielt der Bankier im Jahr 2017 drei Treffen mit dem damaligen Hamburger Rathauschef und jetzigen Bundeskanzler fest. Treffen mit Olaf Scholz (SPD) 2016 und 2017. Er versuchte zu verhindern, dass seine Bank einen hohen Geldbetrag an den Fiskus zurückzahlte – was die Staatsanwaltschaft im Bonner Fall wegen falscher Angaben als Versuch der Steuerhinterziehung wertete. Scholz schloss eine politische Einflussnahme aus, behauptete aber, er habe Lücken in der Erinnerung an die Einzelheiten des Treffens.

Der Bonner Strafprozess wird am kommenden Montag fortgesetzt, wenn ein vierter Verteidiger auf die Vorwürfe der Staatsanwälte reagieren wird. Aurelius hofft, am 16. Oktober persönlich zu Wort kommen zu können. Die Verhandlungen sollen derzeit 28 Tage bis März 2024 dauern.

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