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Obst und Yoga: Benefits sollen zum Unternehmen passen

Mit Angeboten punkten

Ein gemeinsames Firmenangebot: kostenloser Kaffee für alle Mitarbeiter..aussiedlerbote.de
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Obst und Yoga: Benefits sollen zum Unternehmen passen

Mitarbeiter-Fitnessstudio, Feierabendaktivitäten oder der berühmte Obstkorb: Mit diesen oder ähnlichen Angeboten versuchen viele Unternehmen, Mitarbeiter zu binden. Ist das okay?

Ein attraktives Arbeitsumfeld für Mitarbeiter schaffen: Für viele Arbeitgeber ist dies in Zeiten des Fachkräftemangels wichtiger denn je. Eine Möglichkeit: Bieten Sie Ihren Mitarbeitern zusätzliche Vergünstigungen an, etwa eine betriebliche Kinderbetreuung, Yoga-Kurse oder einen klassischen Obstkorb. Allerdings weiß man manchmal nicht unbedingt sofort, welche Funktionen und Vorteile in einer Stellenanzeige beworben werden. Oder haben Sie schon einmal von Brown-Bag-Meetings oder Ruheräumen gehört?

„Ein Brown-Bag-Treffen ist ein leckeres, traditionelles gemeinsames Mittagessen in der Kaffeeküche – jeder bringt ein Lunchpaket mit und wir tauschen uns aus“, erklärt Claudia Heser. Sie ist Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes Personalmanager (BPM) und Leiterin Personal- und Organisationsentwicklung beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Ruheräume sind Pausenräume oder Kabinen, in denen Mitarbeiter in Ruhe telefonieren, Videoanrufe tätigen oder hochkonzentriert arbeiten können. „Das ist vor allem bei offenen Bürokonzepten wichtig“, sagt Heser.

Stellenangebote sollten für Mitarbeiter geeignet sein

Einige Unternehmen verfügen auch über Eltern-Kind-Zimmer, also Räume für Eltern mit Kindern – zum Beispiel während der Schließung von Kitas. Einige Unternehmen verfügen über eigene Fitnessstudios, die mit Geräten ausgestattet sind. Andere organisieren Treffen außerhalb der Geschäftszeiten. Hesser sagte, solche Maßnahmen und Räume seien richtig und wichtig. „Aber sie müssen natürlich zur Belegschaft und zur Unternehmenskultur passen und sollten gute Arbeitsbedingungen ergänzen und nicht ersetzen.“

Pamela Grüninger, Karrierecoach in Tübingen, beobachtet: „Für die meisten Menschen steht an erster Stelle, dass sie bei der Arbeit etwas Sinnvolles tun und dass ihre Führungskraft sie in ihrer Entwicklung fördert und unterstützt.“ Viele Arbeitnehmer glauben auch, dass eine Wertekultur, insbesondere eine gutes Arbeitsklima, ist relevant.

Es kommt auch auf das Angebot an. Während ein Startup beispielsweise mit einem gut ausgestatteten Fitnessstudio für jüngere Mitarbeiter punkten kann, kann es für ein Unternehmen mit älteren Mitarbeitern wichtiger sein, eine zusätzliche betriebliche Krankenversicherung oder Hilfe bei der häuslichen Pflege zu haben.

Ein Beispiel: Laut einer Yougov-Umfrage im Auftrag des HR-Softwareanbieters Circula finden 42 % der Arbeitnehmer ab 55 Jahren Altersvorsorgeleistungen besonders attraktiv. Bei den 25- bis 34-Jährigen geht es vor allem um flexibles Arbeiten (43 %) und flexibel einsetzbare finanzielle Vorteile – etwa Einkaufsgutscheine (42 %).

Von den 1.000 befragten Arbeitnehmern fanden 14 % klassische Benefits wie einen Obstkorb oder ein Freigetränk besonders attraktiv, während Kinderbetreuungsleistungen wie Kita-Zuschüsse oder betriebliche Kinderbetreuung für 6 % besonders attraktiv waren. Kein Wunder: Unter den 25- bis 34-Jährigen empfanden mehr Befragte die Leistungen für junge Menschen als besonders attraktiv, nämlich rund jeder Zehnte.

Sportrabatte etc. sind nicht verpflichtend

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage, die zwischen dem 31. Juli und dem 8. August durchgeführt wurde, ist, dass nicht alle Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber bereitgestellten Leistungen in Anspruch nehmen. Weniger als jeder Zweite (48 %) gibt an, dies regelmäßig zu tun. Rund jeder Neunte (11 %) nimmt die Leistungen seines Arbeitgebers derzeit jedoch überhaupt nicht in Anspruch, etwa weil der Zugang zu komplex ist – oder die angebotenen Leistungen nicht zu seiner aktuellen Lebenssituation passen.

Schließlich kann niemand gezwungen werden, in der Mittagspause Hanteln zu heben oder im Yoga-Kurs den abwärts gerichteten Hund zu üben. „Die meisten Vergünstigungen, wie zum Beispiel Feierabendtreffen oder Sportkurse, gehören ohnehin nicht zu den vertraglichen Pflichten des Arbeitsverhältnisses. Daher müssen Arbeitnehmer diese Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen“, erklärt Heser.

Sollten die Angebote nicht passen und Sie als Mitarbeiter diese nicht nutzen, können Sie auch selbst aktiv werden. Personalabteilungen freuen sich oft über Vorschläge. „Letztendlich sollte das Angebot maßgeschneidert und angenommen werden“, sagte Heser. Was Sie jedoch wissen sollten: Die letztendlich umgesetzten Empfehlungen werden nicht nur einzelne Mitarbeiter, sondern möglichst viele Mitarbeiter ansprechen.

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Quelle: www.ntv.de

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