Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg dürfen ehemalige Rennpferde zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht weniger wert sein als Freizeitpferde. In seinem Urteil vom 16. August am Mittwoch stellte das Gericht fest, dass das gesunde Tier keinen Defekt habe, da es als Rennpferd eingesetzt worden sei.
Eine Frau aus Ameland bei Leer kaufte das Pferd für rund 4.500 €. Im Kaufvertrag stand, dass das Tier nur in der Freizeit geritten wurde und nicht in Dressur oder Springen ausgebildet war. Nach der Übergabe stellte sich heraus, dass das Tier zuvor als Rennpferd eingesetzt worden war. Der Käufer erklärt den Rücktritt vom Kaufvertrag oder tritt wegen Arglist vom Kaufvertrag zurück. Der Verkäufer weist alle Ansprüche zurück.
Das Landgericht Oldenburg wies die Klage ab und der zuständige Senat des Oberlandesgerichts bestätigte die Entscheidung – der Frau stehen somit keine Ansprüche gegen den Verkäufer zu. Eine frühere Nutzung des Tieres als Rennpferd stellt keinen Mangel dar.
Experten zufolge sind „Verfügbarkeitseinschränkungen“ weniger wahrscheinlich als bei Tieren, die nur der Erholung dienen. Der Kläger macht geltend, die mögliche degenerative Gelenkerkrankung habe nichts mit dem Einsatz als Rennpferd zu tun, sondern vielmehr mit dem Alter, der Art und der Pflegequalität des elfjährigen Pferdes.