Im Brandstiftungsprozess gegen einen Obdachlosen in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten insgesamt achteinhalb Jahre Haft beantragt. Wie die Pressestelle des Gerichts am Dienstag mitteilte, erstatteten die Verteidiger keine konkrete Strafanzeige. Er sprach sich öffentlich dafür aus, seinen Mandanten in eine Alkohol-Reha-Klinik einweisen zu lassen.
Die Anklage gegen den 35-Jährigen lauten versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. Am 13. Juni vergangenen Jahres soll er den Jackenärmel eines Obdachlosen mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet haben. Der Obdachlose schlief vor Toilettenanlagen am Altonaer Bahnhof. Der 34-Jährige erlitt Verbrennungen am rechten Oberarm und hatte entsetzliche Schmerzen.
Der Angeklagte soll sich weniger als einen Monat vor dem Mord am Altonaer Bahnhof aufgehalten haben. Der Besitzer des Schlafsacks ist gegangen. Als er zurückkam, schlug ihm der Angeklagte mit der Handfläche ins Gesicht, sagte die Staatsanwaltschaft. Der 35-Jährige soll nach einer Auseinandersetzung am Hauptbahnhof einem dritten Obdachlosen ins Gesicht geschlagen haben.
Nach Angaben der Gerichtspressestelle lebte der polnische Angeklagte selbst bis zu seiner Verhaftung auf der Straße und war alkoholabhängig. Die Strafkammer des Bezirksgerichts hofft, ihr Urteil am 2. Februar zu verkünden.