Auch Obdachlose können bei der Berliner Neuwahl am 12. Februar wählen. Wahlberechtigte, die keinen gemeldeten Wohnsitz haben, sich aber in den drei Monaten vor dem Wahltag in Berlin aufgehalten haben, haben bis zum 20. Januar, 13 Uhr, Zugriff auf das Wählerverzeichnis. Das teilte die Bundesarbeitsgruppe Obdachlosenhilfe am Mittwoch mit. Betroffene müssen zum Wahlamt des Wahlkreises gehen, in dem sie vom 7. auf den 8. Januar übernachtet haben. Dort können Sie einen Papierantrag ausfüllen. Ein Lichtbildausweis ist erforderlich.
„Die formelle Wahlpflicht mag auf den ersten Blick nicht hoch erscheinen, ist aber für viele Obdachlose ohne Meldeadresse eine Hürde“, sagt Geschäftsführerin Werena Rosenke. Bundesarbeitsgruppe Obdachlosenhilfe. Deshalb verdienen obdachlose Wähler die bestmögliche Unterstützung in den Wahlbüros. Auch in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe müsse es umfassende Informationen und Hilfestellungen zur Teilnahme an der Berliner Wahl geben, so Rosenke.