Fast zwei Drittel der Grundsteuererklärungen sind kurz vor Ablauf der Abgabefrist nächsten Dienstag eingegangen. Bis Freitag seien beim Finanzamt 804.842 Erklärungen eingegangen – fast zwei Drittel der Einheiten, teilte das Finanzamt auf Anfrage mit.
Das bedeutet, dass der Besitzer eine Woche vor Ablauf der Frist den letzten Push gemacht hat. Knapp 60 Prozent der 747.550 Anmeldungen wurden am vergangenen Dienstag registriert. Infolgedessen wurden seitdem 57.292 Dokumente eingereicht.
Ein Sprecher des Ministeriums sagte, dass zuerst Erinnerungsschreiben an Eigentümer verschickt werden sollten, die ihre Erklärungen bis Dienstag nicht eingereicht haben. Bei verspäteter Einreichung kann nach Wahl des Finanzamtes eine Verspätungsgebühr in Höhe von 25 Euro monatlich oder anteilig erhoben werden. „Die Länge der Verspätung ist wichtig für die Ermittlung möglicher Verspätungszuschläge“, sagte der Sprecher, weshalb es empfohlen wird, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen.
Die Reformen treten ab 2025 in Kraft, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Methode der Grundsteuerfestsetzung als mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar gekippt hat. Grund- und Grundstückseigentümer sind bundesweit verpflichtet, im Rahmen der Erstellung eine Grundsteuererklärung mit vielen Informationen abzugeben. Da es von Anfang an schleppend lief, wurde die Einreichungsfrist um drei Monate von Ende Oktober bis zum kommenden Dienstag (31. Januar) verlängert.
Für Kommunen sind Grundsteuern eine der wichtigsten Einnahmequellen. Vor der Corona-Krise zahlte sie rund 15 Prozent der Steuern, mit denen dann Schulen und Kitas, Straßenbau und Schwimmbäder finanziert wurden.