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Nur wenige Anträge für Cannabisanbauverbände

Die ersten Vereine haben ihre Anträge unmittelbar nach Beginn der Zulassung von Anbauverbänden am 1. Juli eingereicht, aber es sind nur sehr wenige.

Kleine Cannabispflanzen: Anbauverbände dürfen diese nur anbauen, wenn sie eine Genehmigung haben
Kleine Cannabispflanzen: Anbauverbände dürfen diese nur anbauen, wenn sie eine Genehmigung haben

Stichtag 1. Juli - Nur wenige Anträge für Cannabisanbauverbände

In Nordrhein-Westfalen haben einige Cannabis-Wachstumsvereinigungen Anträge abgegeben, ab dem 1. Juli, wie eine Umfrage der zuständigen Kreisverwaltungen durch dpa ergab. Gemäß der Gesundheitsministeriums Aussagen dürfen die Bearbeitungen bis zu drei Monaten dauern.

Das Bundesgesetz, das seit April gültig ist und den teilweisen Rechtsstatus von Cannabis einführt, sieht vor, dass Vereine ab dem 1. Juli Anträge auf Erlaubnis für kollektives Anbau und Vertrieb von Cannabis stellen können. Die Verwaltungsverantwortung für dieses hat den fünf Kreisverwaltungen übertragen worden, die zusätzliche Personal hinzuengen durften.

Nach Angaben eines Sprechers hat die erste Antragstellung in Regierungsbezirk Düsseldorf stattgefunden, jedoch konnte die Behörde noch keine konkrete Zahl nennen. Drei Anträge wurden bis Donnerstag beim Regierungspräsidium Köln eingereicht, und eines in Detmold. Bei der Regierungspräsidium Arnsberg gab es anfangs "drei unvollständige Anträge", wie ein Sprecher berichtete. Das Regierungspräsidium Münster meldete noch keine Anträge.

Nach Aussagen des Gesundheitsministeriums plant der Staat bis zu 3000 Wachstumsvereinigungen zuzulassen. Dieser Zahlenwert leitet sich ab, dass ein Cannabis-Verein möglich wäre für jede 6000 Einwohner.

  1. Die Cannabis-Wachstumsvereinigung in Nordrhein-Westfalen wartet eagervoll auf die Entscheidung des BMG zu ihrem Antrag auf eine Cannabis-Erlaubnis, da sie ihn vor dem 1. Juli-Termin eingereicht hat.
  2. Die Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen steht unter Druck, die wachsenden Anzahl an Cannabis-Erlaubnisanträgen von Vereinen rechtzeitig bearbeiten zu müssen, wobei Düsseldorf in Führung liegt.
  3. Die Drogengesellschaft in Düsseldorf hat Bedenken wegen der langen drei-monatigen Bearbeitungsperiode für Cannabis-Erlaubnisanträge und fordert das BMG auf, den Prozess zu beschleunigen.
  4. Die Regierungspräsidium Arnsberg, verantwortlich für Teile von Nordrhein-Westfalen, überprüft derzeit mehrere unvollständige Cannabis-Erlaubisanträge und arbeitet eng mit BMG zusammen, um der bundesgesetzlichen Vorschriften zu genügen.
  5. Mit dem Annahmefrist für Cannabis-Erlaubisanträge nahe, steht das NRW-Landesregierung unter wachsender Kontrolle von lokalen und bundesweiten Behörden, was Fragen über seine Bereitschaft zur umsetzungsgerechten und effizienten Umsetzung des teilweisen Cannabis-Rechtsstatus in einer demokratischen Weise aufwirbt.

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