Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen plant für 2021 eine Verlängerung der Antragsfrist für Hochwasserschutzhilfen, die eigentlich Ende Juni auslaufen soll. Am Dienstag berichtete das NRW-Wirtschaftsministerium in Düsseldorf, dass die Bundesregierung diese Möglichkeit grundsätzlich geschaffen habe. Allerdings sind noch einige formale Voraussetzungen zu erfüllen – unter anderem der Entscheid des Bundesrates. „Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz stimmen sich derzeit ab, um den Bund über ihren jeweiligen Verlängerungsbedarf zu informieren.“
NRW hat bisher mehr als 200 Millionen Euro an Fördermitteln für die Entwicklungszusammenarbeit vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bewilligt Bundesregierung. Darüber hinaus stellt die NRW.Bank Soforthilfe in Höhe von 36 Millionen Euro in Form einer unbürokratischen Einmalzahlung in Höhe von 5.000 Euro und eines Universalkredits in Höhe von 18 Millionen Euro bereit. Wie das Ministerium weiter mitteilt, haben Verbände aus Industrie, Handel und Handwerk mehr als 10.000 Beratungsgespräche mit betroffenen Unternehmen in NRW geführt. „Die Hochwasserschäden des Jahres 2021 stellen viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbstständige in Nordrhein-Westfalen in eine große Überlebensnot.“