zum Inhalt

NRW-OVG weist Klage gegen Lützerath zurück

Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat die Berufung von Klimaaktivisten im Streit um die Rechtmäßigkeit des Lützerather Aufenthaltsverbots zurückgewiesen. Das OVG teilte am Montag mit, dass gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen in der vergangenen Woche keine Einwände erhoben worden seien. Die Entscheidung des OVG war unanfechtbar (Az.: 5 B 14/23)

In der Vorinstanz stufte das Gericht das von der Region Heinsberg erlassene Aufenthaltsverbot als „wahrscheinlich rechtmäßig“ ein und wies die Klimaaktivisten zurück ‘Eilantrag. Der Zugang zu Lützerath lässt sich nicht durch das Auslösen von zivilem Ungehorsam aufgrund der Klimakatastrophe rechtfertigen. Rechtsgrundlagen sind das Polizeigesetz und das Ordnungsgesetz. OVG stimmt dieser Meinung zu. „Das Gewaltmonopol des Staates ist ein Eckpfeiler moderner Staatlichkeit und macht eine Relativierung durch jede Form des zivilen Ungehorsams grundsätzlich unmöglich“, entschied das Oberverwaltungsgericht laut Mitteilung.

RWE will die zu Erkelenz gehörende Lützerath abbauen, damit die darunter liegende Kohle abgebaut werden kann. Klimaaktivisten, die eine Handvoll Gebäude besetzen, wollen das verhindern. Vor Weihnachten hat der Kreis Heinsberg eine Verordnung zur Generalsanierung des Dorfes erlassen. Die Allgemeinverfügung verbiete den Aufenthalt zwischen dem 23. Dezember 2022 und dem 13. Februar 2023. Wird diese Räumung nicht durchgeführt, bildet der Erlass die Grundlage für „Räumungsmaßnahmen ab dem 10. Januar“.

Kommentare

Aktuelles