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NRW nach Corona-Maßnahmen wieder normal

Maske
Ein gebrauchter orangefarbener Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Gehweg.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen entfällt ab Mittwoch, ebenso wie eine fünftägige Quarantäne für mit dem Coronavirus infizierte Personen. Angesichts der weiteren Entspannung der Infektionslage und des hohen Durchimpfungsstandes hat das NRW-Gesundheitsministerium die Einstellung dieser Schutzmaßnahmen vor dem 1. Februar 2023 angekündigt. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr entfällt nach Angaben der Bundesregierung ab dem 2. Februar. Ab Donnerstag gilt in NRW in allen Bussen und Bahnen keine Maskenpflicht mehr. Rund drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie befindet sich NRW weitgehend im Normalzustand.

Ab dem 1. Februar gelten laut NRW-Gesundheitsministerium die Grundsätze der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. „Wer krank ist, bleibt zu Hause“, hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wiederholt gesagt. Die Test- und Quarantäneregeln des Landes laufen nach Angaben des Gesundheitsministeriums am 31. Januar aus. Damit endet die Pflicht zur Durchführung einer fünftägigen Heimquarantäne im Falle einer Corona-Infektion. Der Geltungsbereich der Corona-Schutzverordnung wurde eingeengt. Wer sich besonders schützen wolle, könne in Bussen und Bahnen natürlich freiwillig eine Maske tragen, betonte das Ministerium.

Für besonders gefährdete Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitseinrichtungen gelten jedoch weiterhin Schutzmaßnahmen, die größtenteils auf Bundesrecht beruhen. In Krankenhäusern, Pflegeheimen und medizinischen Einrichtungen müssen Mitarbeiter und Besucher weiterhin Masken tragen. Sofern eine Einrichtung keine Vor-Ort-Testmöglichkeit auf ihrem Gelände anbietet, reicht in der Regel ein negativer Selbsttest eines Besuchers für den Einlass aus. Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, werden nach dem Test für volle fünf Tage von den Einrichtungen – einschließlich Behindertenwerkstätten – ausgeschlossen. Für dort Beschäftigte gilt das Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Ende April 2020 hat NRW eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Viele Kommunen machen im Vorfeld mit eigenen Erlassen oder Bekanntmachungen Druck auf die damalige CDU/FDP-Landesregierung. Das Bedecken von Mund und Nase kann das Risiko verringern, sich selbst oder andere mit dem Coronavirus zu infizieren. Als Schutzmaßnahmen waren neben OP-Masken zunächst auch selbstgemachte Stoffmasken oder über das Gesicht gezogene Schals und Tücher erlaubt. Ende Januar 2021 wurde die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verschärft: Die Verwendung von medizinischen Masken wie OP-Masken oder FFP2-Masken wurde vorgeschrieben.

Nach Angaben des Kompetenzzentrums Sicherheit NRW des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) wurden seit Einführung der Maskenpflicht Ende Januar dieses Jahres in NRW 462.110 vorsätzliche Verstöße gegen das Maskentragen in Regionalzügen und Bahnhöfen registriert allein Verhalten: Die NRW-weiten Zahlen von Bußgeldverfahren und Strafanzeigen nach gewalttätigen Auseinandersetzungen sind so gering wie die Gesamtzahlen der Bus- und Bahnverstöße der Nahverkehrsunternehmen. Bei Maskenstreitigkeiten gelte es, hartnäckige Verweigerer und Wiederholungstäter von der Weiterfahrt auszuschließen und ein Bußgeldverfahren bei den Ordnungsbehörden und der Bundespolizei einzuleiten.

Allein im Jahr 2021 werden etwa 1,5 Millionen Menschen dazu angehalten, Masken richtig zu tragen und den nötigen Abstand einzuhalten. Laut VRR wurden in den letzten Jahren rund 100 weitere Sicherheitskräfte in Zügen und rund 120 an Bahnhöfen eingesetzt, um die Maskenpflicht und 3G-Regeln zu überwachen, und sie sollen Regulierungsbehörden und Bundespolizei stärken, so die Kompetenz Um zusätzliche Kontrollmaßnahmen zu finanzieren, stellte Nordrhein-Westfalen den Verkehrsunternehmen im ersten Jahr der Corona-Pandemie – 2020 – zusätzlich 15 Millionen Euro zur Verfügung, hieß es. Verkehrsunternehmen werden bis 2021 sogar 22,6 Millionen Euro für zusätzliches Sicherheitspersonal ausgeben.

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