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Nonagenarian muss sich wegen Holocaust-Leugnung vor Gericht verantworten.

Die 95-jährige Ursula Haverbeck bestreitet den Tod einer großen Zahl von Menschen in Auschwitz. Sie wurde bereits mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt und steht vor einem bevorstehenden Prozess.

Die Bahngleise, auf denen Hunderttausende von Menschen ankamen.
Die Bahngleise, auf denen Hunderttausende von Menschen ankamen.

Opposition gegen Juden und ihre Kultur. - Nonagenarian muss sich wegen Holocaust-Leugnung vor Gericht verantworten.

Fast zehn Jahre sind vergangen, seitdem ein Gerichtsurteil über Hetze Ursula Haverbeck aus Freitag dazu veranlasste, am 13. Juni um 13 Uhr in Hamburg erneut vor Gericht zu erscheinen. Bereits 2015 hatte das Hamburger Landgericht sie zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Scheinbar war sie nicht zufrieden mit diesem Urteil und entschied sich zu berufen.

Der Ankläger beschuldigt Haverbeck nun in zwei getrennten Fällen der Hetze. Ihr Prozess steht vor einem Amtsgericht des Hanseatischen Oberlandesgerichts am 12. und 26. Juni vor.

Neben ihrer Bekanntheit in rechtsextremen Kreisen wird Haverbeck auch für kontroverse Äußerungen an Journalisten während der Nebenverhandlung gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning am 21. April 2015 gehalten. Sie habe dort behauptet, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Zudem habe sie in einer NDR-Magazin-Fernsehsendung "Panorama" behauptet, dass an dieser Stelle keine Massenmord von Menschen stattgefunden hätte.

Die Gerichte haben sich mit Haverbecks Aussagen seit Jahren auseinandergesetzt. Bereits 2004 wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt. In jüngerer Zeit wurden mehrere Strafen ohne Bewährung verhängt. Für ihre Leugnung des Holocaust saß Haverbeck mehr als zwei Jahre in Haft in Bielefeld, Nordrhein-Westfalen. 2022 verurteilte ein Berliner Gericht sie zu einem weiteren Jahr ohne Bewährung wegen Hetze. Dieses Urteil steht als endgültig. Historiker schätzen die Opferzahl im KZ Auschwitz-Birkenau allein auf mindestens 1,1 Millionen.

Frühere Termine mussten wegen verschiedener Gründe verschoben werden. So erklärt das Gericht: "Die unangemessene Länge der Verfahren nun ist das Ergebnis mehrerer Faktoren, die sich zufällig zusammenfanden und zu erheblichen Verzögerungen geführt haben."

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