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Noch kein Unionsantrag zu Warburg-Untersuchungsausschuss

Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Nach dem gescheiterten Versuch, im Bundestag einen Untersuchungsausschuss zum Steuerskandal bei der Hamburger Warburg-Bank einzusetzen, lässt sich die Unionsfraktion mit dem angekündigten Gang nach Karlsruhe Zeit. Bislang hat sie keinen Antrag dazu eingereicht, wie das Bundesverfassungsgericht der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. CDU und CSU waren am Widerstand der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP gescheitert, die am 5. Juli im Bundestag gegen ihren Vorstoß stimmten.

Die Union kündigte damals an, sofort nach der Parlamentsentscheidung das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) wollte sich in der letzten Fraktionssitzung vor der Sommerpause die Zustimmung der Abgeordneten einholen, um dies unmittelbar nach dem Beschluss des Bundestags in die Wege leiten zu können. Dies war vor gut fünf Wochen. Die Union habe keine andere Möglichkeit, um ihre legitimen Minderheitsinteressen durchzusetzen, sagte Merz seinerzeit.

Bei dem Untersuchungsausschuss soll es um die Rolle von Olaf Scholz als früherer Hamburger Regierungschef, Ex-Bundesfinanzminister und jetziger Kanzler gehen. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, als Hamburger Bürgermeister auf die «Cum-Ex-»Steueraffäre der Warburg-Bank Einfluss genommen zu haben. Er wies dies stets zurück. Durch «Cum-Ex» entstand dem Staat ein Schaden von geschätzt mindestens zwölf Milliarden Euro. Anleger hatten sich eine einmalig gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten lassen. Die Affäre wird schon von einem Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft aufgearbeitet.

Untersuchungsausschüsse gelten als eines der wichtigsten Minderheitenrechte im Bundestag. Dies ist auch im Grundgesetz festgeschrieben. «Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen», heißt es in Artikel 44 Absatz 1.

Dass die Mehrheitsfraktionen die Einsetzung ablehnten, war ein absolut ungewöhnlicher Vorgang. SPD, Grüne und FDP begründeten ihren Schritt damit, dass der Einsetzungsantrag der Union verfassungswidrig sei, weil in weiten Teilen Vorgänge der Hamburger Landespolitik untersucht werden sollten. Der Bundestag dürfe aber keine verfassungswidrigen Beschlüsse fassen. Die Unionsfraktion hielt ihren Antrag dagegen für rechtlich zulässig.

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