Bisher sind beim Finanzamt Sachsen-Anhalt rund 695.000 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspreche 68,4 Prozent aller erforderlichen Deklarationen, teilte die Staatskasse auf Anfrage mit. Damit fehlen kurz vor Ablauf der Frist noch rund 320.000 Grundsteuererklärungen.
Die neue Grundsteuerberechnung soll ab 2025 in Kraft treten. Dafür mussten fast 36 Millionen Immobilien in Deutschland neu bewertet werden. Dies geschieht mit Informationen, die alle Eigentümer vorlegen müssen. Die Einreichfrist wurde einmalig verlängert und läuft nun am 31. Januar 2023 aus.
Die Steuerbehörde erhält seit dem 1. Juli Daten. Meist geht es um Grundstücks- und Wohnfläche, Gebäudetyp, Baujahr und den sogenannten Bodenrichtwert. Der Eigentümer muss die Daten im Online-Portal „Elster“ oder auf einer Sonderseite des Bundesministeriums der Finanzen eingeben.
Wer die Erklärung nicht fristgerecht abgibt, bekommt zunächst eine Mahnung vom Finanzamt. Ein Sprecher von Finanzminister Michael Richter (CDU) sagte, bei verspäteten Lieferungen könnten auch Verspätungsgebühren anfallen. Bei Nichtlieferung kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage schätzen.
Nicht nur Einzelpersonen, sondern auch nationale Behörden müssen Erklärungen abgeben. Beteiligt sind beispielsweise die Bau- und Liegenschaftsverwaltung Sachsen-Anhalts, die Landesforstbetriebe und der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft. Insgesamt 179.000 Hektar sind nach Angaben des Finanzministeriums in Staatsbesitz.
Der Staat ist zudem gesetzlich verpflichtet, Erklärungen für seine Liegenschaften bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Ob sich das auf jeden Fall durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. In „außergewöhnlichen Umständen“ hätten Eigentümer wesentlicher Immobilien möglicherweise eine Verlängerung beantragt oder beantragt, hieß es.
Städte, Gemeinden und Landkreise können auch Zahlungen stunden. „Nicht alle Kommunen werden diese Meldefrist einhalten können“, sagte Bernward Küper, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, mit Blick auf personelle Engpässe und die Vielzahl der erforderlichen Anmeldungen. Verwaltungsgebäude, Schulen und Straßen werden jedoch in der Regel nicht erhoben, da sie für öffentliche Zwecke genutzt werden.