Die niedersächsische Landesregierung setzt sich dafür ein, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der sogenannten Folterzucht zu verstärken. Das bedeutet, dass die Zucht auf bestimmte Merkmale bei Rassen wie Möpsen oder Französischen Bulldoggen zu gesundheitlichen Problemen führen und das Risiko eines elenden Lebens erhöhen kann. Auf Anfrage der dpa teilte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit: „Damit die Länder gezielt gegen grausame Tierhaltung vorgehen können, muss der Bundesgesetzgeber eine Genehmigung im Tierschutzgesetz einholen.“
Demnach Das Bundeslandwirtschaftsministerium Hannover hat einen Entwurf zur Novelle des Tierschutzgesetzes erarbeitet, der noch in diesem Jahr an Länder und Verbände zur Stellungnahme weitergeleitet werden kann, teilte das Ministerium mit. Niedersachsen unterstützt das Projekt.
Änderungen der tierschutzrechtlichen Hundeverordnung treten bundesweit zum 1. Januar 2022 in Kraft. Daher ist es verboten, Hunde mit den bereits im Tierschutzgesetz genannten Merkmalen der Folterzucht auszustellen oder Ausstellungen zu veranstalten. Kritiker bemängeln, dass trotz Gesetz zu wenig gegen Folter unternommen werde.