Niedersachsen beabsichtigt nicht, die Frist für die Grundsteuererklärung zu verlängern. Das gab das Finanzministerium in Hannover auf Anfrage am Dienstag, dem letzten Tag der Abgabefrist, bekannt. Bayern hatte zuvor angekündigt, drei Monate für die Einreichung einzuräumen, also bis Ende April.
Als Frist wurde ursprünglich Ende Oktober letzten Jahres festgelegt. Aufgrund schleppender Ankünfte wurde sie jedoch deutschlandweit bis Ende Januar verlängert. Die Grundsteuern sind eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
Die Rücklaufquote lag zum Wochenstart bei 70,7 Prozent, wie das Finanzministerium Hannover mitteilte. Bis heute sind fast 2,4 Millionen elektronische Erklärungen und fast 200.000 Erklärungen in Papierform eingegangen. In Niedersachsen sind rund 3,6 Millionen Objekte zu bewerten.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte, die ersten Erfahrungen mit verlängerten Fristen hätten gezeigt, dass solche Maßnahmen eher zu einem zögerlichen Abgabeverhalten führten. „Den Großteil der 3,6 Millionen Liegenschaften müssen die Finanzämter aber bis Ende 2023 bewerten, damit die Kommunen die nötige Grundlage haben, um die Grundsteuer rechtzeitig ab 2025 zu erheben.“