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NFTs treffen auf das Urheberrecht

Nachdem NFTs zunächst nur wenigen eingefleischten Kennern bekannt waren, wendete sich das Blatt mit den ersten spektakulären Versteigerungen. Das Interesse der Medien erwachte in der Folgezeit zusehends. In der Folge hat sich der NFT-Markt aus seiner bisherigen Nische befreit. So bieten Künstler für Millionen von Euro ihre digitalen Werke im Token-Format an und Sammlungen wie der Bored Ape Yacht Club sind zum Bersten voll mit NFTs. Mit den NFTs wird ein wunder Punkt getroffen. Vor dem Hintergrund des Zeitgeistes der Digitalisierung eignen sich non-fungible Token ideal für die Vermarktung und Verbreitung von Kunst, Musik und Memes – Internetkultur. Aus Sicht der Anleger stellen sie eine gute Investition dar, während Künstler auf etwas mehr finanziellen Spielraum vertrauen, verdienen die Plattformen am Handel ordentlich mit. Langfristig betrachtet droht der NFT-Wahn jedoch zu einem reinen Nullergebnis zu führen.

NFTs und das Thema Urheberrecht

In dem unübersichtlichen Gewimmel der NFT bleibt nämlich eine Frage unbeantwortet: Können diese Token überhaupt das leisten, was sie versprechen? Immerhin liegt ein zentrales Hauptargument für den NFT-Kauf auf der Übertragung von Eigentums- und Verwertungsrechten an den dargestellten Bildern und Musiktiteln. Mit Hilfe der Metadaten garantiert eine Beeple-NFT dem Eigentümer, dass das jeweilige Werk einzigartig ist. Die Unterschrift des jeweiligen Künstlers und die Genehmigung zur Weiterverwendung liegen vor.

Jedoch könnte dieses Konzept im Widerspruch zur deutschen Gesetzgebung stehen. Das Problem ist, dass sämtliche künstlerischen Inhalte, gleichgültig ob es sich um Bilder, Musikwerke oder sogar naive Pixelkunst handelt, unter die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes fallen. Dieser Schutz hat allerdings eine gewisse Verfallszeit: Bereits 70 Jahre nach dem Ableben des Urhebers erlöschen die Schutzrechte und das Werk wird automatisch gemeinfrei.

Gewiss: Wohl kaum ein Erwerber wird zu Lebzeiten mit einem solchen Rechtsverlust zu tun haben. Aber damit wird das Thema Vererbung bedeutungslos. Sogar dann, wenn die NFTs in der Blockchain weiterbestehen: Langfristig gesehen schmilzt deren Wert in Gestalt von Nutzungsrechten. Liegt über dem NFT-Markt somit ein großes Schadensersatzproblem?

Rechtslage offensichtlich zweideutig

Denn wer glaubt, mit einer NFT das Alleinbesitzrecht an einem digitalen Kunstwerk auf Dauer zu erwerben, irrt. Die Gesetzeslage des Urheberrechts ist eindeutig. So bestätigt Urban Pappi, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst: „Ein Werk, dessen Urheberrechtsfrist abgelaufen ist, wird nach dem Gesetz gemeinfrei. NFT sind da keine Ausnahme“.

Quellen: www.btc-echo.de

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