Der Berliner Bezirk Neukölln hat sein Vorkaufsrecht an einem Wohnhaus in der Weichselstraße 52 ausgeübt. Wie das Bezirksamt am Montag mitteilte, wird die städtische Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land das Gebäude mit 21 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten übernehmen. Dies ist die erste Inanspruchnahme dieses Rechts, seit das Bundesverwaltungsgericht im November 2021 die bisher gängige Praxis für rechtswidrig erklärt hat. Es entschied, dass die Annahme, dass ein anderer Käufer den Mieter kündigen könnte, kein ausreichender Grund für ein Vorkaufsrecht sei (Az.: BVerwG 4 C 1.20).
Der Käufer hat keinen Rücktrittsvertrag unterzeichnet Vor dem Urteil war es in Berlin üblich, dass Schulbezirke Sozialschutzvereinbarungen beitraten. Beim Verkauf von Wohngebäuden machte die Denkmalschutzbehörde ihr Vorkaufsrecht gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend. Ziel ist es, die Bewohner vor starken Mietsteigerungen und Verdrängung zu schützen. Um das Vorkaufsrecht aus der Zeit vor der Gerichtsentscheidung vom November 2021 wieder anwenden zu können, muss die Bauordnung auf Bundesebene geändert werden. Der Senat hat Unterstützung zugesagt Senator Christian, zuständig für Bau und Wohnen in Gabler (SPD), hatte Mitte September seine Unterstützung für den Neukölln-Plan zum Ausdruck gebracht. Er versprach, dass der Senat den Erwerb über eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft finanzieren werde, wenn potenzielle Käufer keine Ablehnungserklärung zum Schutz der Mieter und zur Einhaltung sozialer Standards unterzeichnen würden. Jochen Biedermann, Stadtentwicklungsstadtrat in Neukölln, sagte: „Wir können nicht zusehen, wie Wohnungen für Menschen mit normalem Einkommen immer unbezahlbarer werden.“ Deshalb muss die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um das Mietrecht zu reformieren Geben Sie den Kommunen erneut ein Vorkaufsrecht, nicht nur für baufällige und leerstehende Immobilien.