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Neuer Kronen-Sonderfonds: 22 Millionen Euro braucht der Staat nicht

Drei Maßnahmen in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Corona-Sondervermögens verliefen nicht wie geplant. Das Finanzministerium bestätigte auf Anfrage, dass das Land die dafür kalkulierten geschätzten 22 Millionen Euro für Rückzahlungen verwende. Für diese Projekte wurden im vergangenen Jahr insgesamt 481 Millionen Euro ausgegeben.

Das Bündnis aus CDU, SPD und FDP will mit dem Corona-Sondervermögen die Folgen der Epidemie in einigen Jahren lindern. Das Paket im Wert von 1,997 Milliarden Euro umfasst 63 Einzelmaßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Jedes Projekt muss innerhalb des letzten Jahres gestartet worden sein.

Keines der drei Projekte war erfolgreich. Diese „können daher nicht aus dem zweckgebundenen Fonds finanziert werden“, teilte das Finanzministerium mit.

Das Abgeordnetenhaus, Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD), will Ausbildungsvergütungen für Pflegehelfer mit rund 18,6 Millionen Euro finanzieren. Den Bundesstaaten wird eine dreijährige Übergangsfrist für die Umsetzung eingeräumt, bis die gesetzlichen Anforderungen für die auf Bundesebene gezahlten Gehälter in Kraft sind.

Ein Sprecher des Ministeriums sagte, es sei rechtlich noch nicht klar, ob der Bund den Job mittelfristig übernehmen werde. Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Expertenuntersuchung durchzuführen. Allerdings besteht weiterhin ein dringender Bedarf an Ausbildungsstipendien für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer. „Deshalb wird ab 2024 eine Förderung aus dem Landeshaushalt angestrebt.“

Auch das Wirtschaftsministerium strich zwei Projekte. Rund 1,5 Millionen Euro sollen in das Digitalisierungsprogramm fließen. Minister Sven Schulze (CDU) sagte auf Anfrage, dies sei nicht umgesetzt worden, „weil das Projekt aufgrund gleichzeitig entwickelter Finanzierungsinstrumente nicht mehr benötigt wird“. In einem anderen Programm „verschwand der ursprüngliche Projektleiter“. Die 2 Millionen Euro sollen dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens durch Digitalisierungsvorschläge zu erhöhen.

Die Sondervermögen belaufen sich auf insgesamt 256 Millionen Euro für wirtschaftliche und soziale Impulse, 975 Millionen Euro für das Gesundheitswesen und 7,19 Millionen Euro für die Digitalisierung. Beispielsweise werden neue Technologien in Schulen und Universitäten angeschafft. Die Landesregierung will aber auch den Gigabit-Ausbau vorantreiben, den Corona-bedingten finanziellen Nachteil des ÖPNV ausgleichen und den Tourismus ankurbeln. Auch Sportvereine und Kommunen sollen Zuschüsse erhalten.

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