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Neueinteilung der Wahlkreise in Rheinland-Pfalz geplant

Bei Wahlen sollte eine Stimme überall gleich viel wert sein. Deshalb muss die Zahl der Wähler in den Wahlkreisen überall in etwa gleich sein.

Bei Wahlen sollte eine Stimme überall gleich viel wert sein. Deshalb muss die Zahl der Wähler in...
Bei Wahlen sollte eine Stimme überall gleich viel wert sein. Deshalb muss die Zahl der Wähler in den Wahlkreisen überall ungefähr gleich groß sein.

Wahlen - Neueinteilung der Wahlkreise in Rheinland-Pfalz geplant

In Rheinland-Pfalz, werden einige Wahlkreise neu gezeichnet werden. Der Grund dafür ist, dass die Anzahl der wahlberechtigten Bürger in den Wahlkreisen des Landes annähernd gleich sein soll, um das Prinzip der Wahlgleichheit sicherzustellen. Sechs der 52 Wahlkreise in Rheinland-Pfalz werden betroffen, wie die Parlamentarischen Geschäftsführer der beiden großen Fraktionen im Landtag, Martin Haller (SPD) und Martin Brandl (CDU), in Mainz mitteilten. Die Gesamtzahl der Wahlkreise bleibt unverändert.

Neugestaltung von Wahlkreisen Betrifft Tausende von Bürgern

Betroffen von den geplanten Neugestaltungen von Wahlkreisen sind etwa Tausende von Bürgern. Für die Betroffenen gibt es keine Änderungen in ihren täglichen Leben. Es geht um rechtliche Sicherheit bei der Rheinland-Pfalz-Landtagswahl 2026. Die geplanten Änderungen werden so klein wie möglich, aber so groß wie notwendig sein, sicherten die Parlamentarischen Geschäftsführer auf.

Die regierenden Fraktionen der SPD, Grünen und FDP, sowie die größte Oppositionspartei CDU, werden in der kommenden Woche in den Parlament in Mainz einen gemeinsamen Zusatz zur Rheinland-Pfalz-Wahlgesetz einbringen. Eine Bestimmung des Gesetzes ist erwartet nach dem Sommerpause in der September-Plenarsitzung. Die Änderungen treten dann am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Betroffen sind folgende Wahlkreise:

Die Zuweisung der ehemaligen Verbandsgemeinde (VG) Gebhardshain aus Wahlkreis 2 (Altenkirchen-Westerwald) an Wahlkreis 1 (Betzdorf/Kirchen-Sieg), die Zuweisung der ehemaligen VG Bad Ems aus Wahlkreis 8 (Koblenz/Lahnstein) an Wahlkreis 7 (Diez/Nassau), und die Zuweisung der Gemeinden der ehemaligen VG Bad Münster am Stein/Ebernburg, die zuvor der VG Rüdesheim angehörten, aus Wahlkreis 17 (Bad Kreuznach) an Wahlkreis 18 (Kirn/Bad Sobernheim).

Weiterhin enthalten die Pläne eine Neugestaltung von Wahlkreisen: die Zuweisung der ehemaligen VG Hettenleidelheim aus Wahlkreis 40 (Donnersberg) an Wahlkreis 42 (Bad Dürkheim), die Zuweisung der VG Deidesheim aus Wahlkreis 42 (Bad Dürkheim) an Wahlkreis 43 (Neustadt an der Weinstraße), und die Zuweisung der VG Lambrecht (Pfalz) aus Wahlkreis 43 (Neustadt an der Weinstraße) an Wahlkreis 45 (Kaiserslautern II).

Die vorgesehenen Neugestaltungen von Wahlkreisen in Rheinland-Pfalz betreffen mehrere Wahlkreise, darunter auch solche in der Pfalz-Region. Beispielsweise wird Gebhardshain, das früher zum Wahlkreis 2 (Altenkirchen-Westerwald) gehörte, an Wahlkreis 1 (Betzdorf/Kirchen-Sieg) zugeteilt. Die Maßnahmen sollen dem demokratischen Gleichheitssatz in Einklang bringen, wie die Wahlgesetze des Landes regulieren. Während der Gespräche über diese Änderungen haben die SPD und die CDU, die beiden großen Parteien in Rheinland-Pfalz, eine bedeutende Rolle gespielt.

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