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Neue Schlichtungsstelle für Bergschäden

Braunkohletagebau Welzow
Der Braunkohletagebau Welzow-Süd der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG).

Nach der Auflösung der Lausitzer Bergschadenschlichtungskommission forderten Mitglieder der Brandenburgischen Braunkohlekommission eine Neufassung – allerdings mit anderen Konditionen. Andreas Stahlberg beispielsweise sagte dem Ausschuss am Donnerstag, dass die Schiedsregeln geändert werden müssten. Er ist für bergbauliche Sonderaufgaben in Schenkendelborn (Spree-Neiße) zuständig.

Seit 2019 ist die Schlichtungskommission bei der Industrie- und Handelskammer Cottbus angesiedelt. Die Vereinbarung hatte ursprünglich eine Laufzeit von drei Jahren und sollte außergerichtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bergbauschäden der Energieunternehmen LEAG und Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Management AG (LMBV) beilegen.

In der Schlichtungsordnung des Wirtschaftsministeriums ist vereinbart, dass über die weitere Besetzung dieser Position nach Gutachten entschieden wird. Eine Prüfung durch drei externe Anwaltskanzleien ergab, dass es aufgrund der geringen Anzahl von Fällen keinen ausreichenden Grund gab, weiterzumachen. Der Schlichtungsausschuss wird seine Arbeit am 31. Dezember 2022 abschließen.

Nach Angaben des Ministeriums wurden zwischen 2019 und 2022 insgesamt 23 Schlichtungsanträge eingereicht, bei denen es um Schäden an Gebäuden, Straßen, Brunnen und Leichen ging. Wasser. Davon wurden nur 6 Schlichtungsanträge angenommen und 17 abgelehnt. Der Kläger zog den Antrag nach der mündlichen Verhandlung zurück. Lediglich zwei Verfahren, 2019 und 2021, endeten mit der Annahme einer Empfehlung zur Schlichtung. Auch Liga und LMBV sehen keine Notwendigkeit, diese Position weiterhin beizubehalten.

Stahlberg und Landesvorstand René Schuster sprachen von einer „pauschalen Ablehnung“ des Antrags der Haftpflichtgesellschaft. Allerdings sind viele Fälle – etwa Schäden durch sinkendes Grundwasser – umstritten. Stahlberg sagte, das Problem sei nicht die geringe Zahl der Geschädigten, sondern die Anzahl der Fälle, die zur Schlichtung angenommen würden.

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