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Neue Gebiete und Vorschriften für BER-Taxis

Taxi
Ein Taxischild an einem Taxi.

Der Hauptstadtflughafen BER restrukturiert die Taxibedingungen. Künftig dürfen sie nicht mehr an „Kuss-und-Kuss“-Veranstaltungen teilnehmen. „Fly“, wie der Betreiber am Montag mitteilte. Für im Voraus gebuchte Taxis richtet der Flughafen Abhol- und Bringbereiche für Passagiere ein. Auch der Ausgang der Ankunftsebene des Terminal 1 sollte mit Doppelschranken versehen werden, um ein Überfahren der Schranken durch mehrere Fahrzeuge zu verhindern.

Wer sich am Terminal nicht an die neuen Regeln hält, wird wegen übermäßigen Fahrens mit einer Gefängnisstrafe von drei Monaten bestraft. Terminal ist gesperrt. Polizei und Sicherheitsdienste sollten die Angelegenheit künftig stärker überwachen. „Mit der Maßnahme soll der Fahrgastservice verbessert und verhindert werden, dass Taxis nicht zahlungsberechtigte Fahrgäste mitnehmen“, heißt es in der Erklärung. Dienste von Mobilitätsanbietern wie Uber oder Bolt seien davon nicht betroffen. Neue Maßnahmen laut BER. Für sie gelten weiterhin die gleichen Regeln wie bisher: Sie dürfen die Taxi-Infrastruktur nicht nutzen und müssen Passagiere auf den Parkplätzen und Gebäuden des Flughafens abholen oder dürfen, wie Privatpersonen, dreimal maximal zehn Minuten fahren alle acht Stunden in den Kurzparkbezirk.

Der Taxitransport am BER ist streng reglementiert. Nur 1.000 Taxis (500 aus Brandenburg und 500 aus Berlin) haben eine Genehmigung, am Flughafen anzuhalten und ankommende Passagiere abzuholen. Nicht lizenzierte Taxis können Passagiere zum BER befördern, dürfen jedoch keine Passagiere befördern, es sei denn, sie werden im Voraus gebucht.

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