Netzbetreiber können den Strombezug einschränken
Zukünftig dürfen Netzbetreiber den Strombezug für neue regelbare Wärmepumpen oder Ladestationen vorübergehend einschränken, wenn die Gefahr einer Netzüberlastung besteht. „Damit Wärmepumpen betrieben und Elektrofahrzeuge weiterhin geladen werden können, muss jederzeit eine Mindestleistung eingehalten werden“, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit.
Verteilnetzbetreiber können den Stromverbrauch in Überlastzeiten auf maximal 4,2 Kilowatt reduzieren. „Damit können Wärmepumpen weiter betrieben werden und Elektrofahrzeuge können typischerweise eine Strecke von 50 Kilometern in zwei Stunden laden.“ Die Behörde betonte, dass der normale Haushaltsstromverbrauch nicht beeinträchtigt werde.
Im Gegenzug erhalten Betreiber steuerbarer Geräte, etwa Haushalte, Rabatte. Entweder als jährliche Netzentgeltpauschale oder als 60-prozentige Ermäßigung der Arbeitspreise für die Netzentgelte für die entsprechenden Geräte. Wer sich für eine Flatrate entscheidet, hat ab 2025 auch die Möglichkeit, zeitlich veränderliche Netzentgelte in Rechnung zu stellen. Auf diese Weise zahlen Verbraucher weniger im Netz, wenn sie bei geringer Netzauslastung Strom kaufen. Auch dürfen Netzbetreiber den Anschluss an steuerbare Verbrauchsgeräte nicht mehr mit der Begründung verweigern, dass möglicherweise ein Engpass vorliegt.
Ab Januar gelten neue Regeln
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erforderlich sind und keine nennenswerten Komforteinbußen zur Folge haben. „Eine vollständige Abschaltung von Geräten mit kontrolliertem Verbrauch ist nicht mehr zulässig“, hieß es. Netzbetreiber müssen solche Kontrolleingriffe auch auf öffentlichen Internetplattformen veröffentlichen. Dadurch kann die Öffentlichkeit nachvollziehen, wann es in einzelnen Netzbereichen zu Überlastungsproblemen kommt und Netzbetreiber ihre Netze besser ausstatten müssen.
Die neuen Regeln treten im Januar in Kraft. Für Bestandsanlagen, für die bereits Regelungsverträge mit Netzbetreibern bestehen, gelten langfristige Übergangsregelungen. Bestehende Systeme ohne eine solche Vereinbarung werden dauerhaft ausgeschlossen, können aber auf freiwilliger Basis teilnehmen. Nachtspeicherheizungen sollen nicht dauerhaft den neuen Regeln unterliegen.
Die Behörde erklärte, dass die meisten Niederspannungsnetze noch nicht für einen schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungen ausgelegt seien. Daher müssen Netzwerke mit hoher Geschwindigkeit optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden. Wo eine Netzoptimierung noch nicht erfolgt ist, können Regulierungen für eine beschleunigte Umstellung im Transport- und Wärmebereich sorgen und die Versorgungssicherheit, auch im Niederspannungsbereich, gewährleisten.
Quelle: www.dpa.com