Nationales Visum Typ D
Alle Staatsangehörigen sogenannter „Drittstaaten“ benötigen ein Visum, um sich länger als 3 Monate in Deutschland aufzuhalten oder zu arbeiten. Dies bedeutet, dass nur Staatsangehörige der EU-Länder sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz, die in Deutschland leben möchten, kein Visum benötigen. Dieses Langzeitaufenthaltsvisum wird „Nationales D-Visum“ genannt.
Für die meisten Menschen aus Drittstaaten gelten auch für kurzfristige Besuche Visumspflichten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Besuchervisa“.
Wissen Sie, was ich tun muss?
Was ist ein nationales Visum der Kategorie D?
Das „D-Nationalvisum“ ist ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt. Das bedeutet, dass Sie je nach Visumsart länger als drei Monate in Deutschland bleiben und dort arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren können. Über die verschiedenen Arten von Visa informieren wir Sie hier genauer:
- Skilled Worker Visum
- Studentenvisum
- Ausbildungsvisum
- Visum zur Arbeitssuche
- Auf der Suche nach einem Visum für einen Ausbildungsort
- Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Blaue Karte EU
- Forschungsvisum
- Visum zur Selbstständigkeit
- Heirat Visum
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Wo beantrage ich ein Visum?
Sie müssen vor der Einreise in das Land ein Visum bei der deutschen Botschaft/Konsulat an Ihrem Standort beantragen. das Heimatland oder – falls dies nicht möglich ist – ein Nachbarland oder das Land, in dem Sie leben. Hierzu müssen Sie einen Termin vereinbaren, den Sie online auf der Website der zuständigen Botschaft buchen können.
Die Botschaft leitet Ihren Antrag auch an die zuständige deutsche Ausländerbehörde weiter. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie leben möchten. Normalerweise muss auch die Einwanderungsbehörde Ihren Antrag genehmigen.
Wo kann ich ein Visumantragsformular erhalten?
Ein Visumantragsformular erhalten Sie direkt bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft oder beim für Sie zuständigen Konsulat. Sie können das Formular auch unter auswaertiges-amt.de Zweimal herunterladen und ausdrucken. In einigen Botschaften wird das Antragsformular nur in der vor Ort gesprochenen Sprache akzeptiert. Informieren Sie sich vorab auf der Website der für Sie zuständigen Botschaft.
Welche Materialien werden für die Beantragung eines nationalen Visums benötigt?
Um ein nationales Visum zu beantragen, benötigen Sie in der Regel mindestens die folgenden Dokumente:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular (2 Kopien)
- Gültiger Reisepass,
- Neuestes biometrisches Passfoto
- Finanzierungsnachweis oder Verpflichtungserklärung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den einzelnen Kapiteln im Abschnitt „Was ist ein D-Nationalvisum?“ und das Kapitel „National Visa Commitment Statement“.
- Stellen Sie je nach Art Ihres Visums weitere Dokumente bereit. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den einzelnen Kapiteln im Abschnitt „Was ist ein nationales Visum der Kategorie D?“
Wie viel kostet ein nationales Visum?
Die Bearbeitungsgebühr für ein nationales Visum beträgt 75 €. Diesen Betrag müssen Sie bei der Antragstellung bezahlen. Wichtig: Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, erhalten Sie keine Rückerstattung.
Bitte beachten Sie: Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen von den Gebühren. Weitere relevante Inhalte auf Deutsch finden Sie im Merkblatt des Auswärtigen Amtes .
Wie lange dauert das Visumverfahren?
Normalerweise können Sie mit bis zu 3 Monaten rechnen. Bei einigen Visa kann es länger dauern. Dies ist der Fall, wenn auch die Bundesagentur für Arbeit Ihrem Visumsantrag zustimmen muss.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die Anforderungen für dieses Visum variieren je nach Einreisezweck. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den einzelnen Kapiteln im Abschnitt „Was ist ein D-Nationalvisum?“
Wie lange ist die Gültigkeitsdauer des D-Land-Visums?
Die Gültigkeitsdauer dieses Visums variiert je nach Einreisezweck. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den einzelnen Kapiteln im Abschnitt „Was ist ein D-Nationalvisum?“
Kann ich auch mit einem nationalen Visum der Kategorie D Asyl beantragen?
Sie können mit einem nationalen Visum der Kategorie D einreisen und dann in Deutschland Asyl beantragen. Ob Ihr Asylantrag genehmigt wird, hängt von der Situation in Ihrem Land ab. Oft bekommen Menschen, die eine Chance auf Asyl haben, nicht einmal ein Visum. Informationen zum Thema Asylverfahren finden Sie in den Kapiteln „Asylverfahren“ und „Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge“.
Bitte beachten Sie: Bevor über Ihren Asylantrag entschieden werden kann, müssen Sie oder eine dazu verpflichtete Person in Ihrem Namen eine Verpflichtungserklärung abgegeben und sämtliche Kosten selbst getragen haben ( Unterkunft, Verpflegung, Medikamente usw.). Dies gilt auch für eine mögliche Abschiebung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „National Visa Commitment Statement.
Wichtig
Bürger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas, des Vereinigten Königreichs, Nordirlands und der Vereinigten Staaten müssen sich nicht bewerben für ein Visum in den folgenden Ländern: Kommen Sie frühzeitig bei der Botschaft an. Sie können sich auch nach der Einreise bewerben.