Prozess - Narben in Gesicht und Seele - Messerangriff auf Ex-Frau
I. your Face ist bedeckt mit Narben. Sie werden unvermeidbar an ihren ex-Mann denken, der vor Gericht in Aschaffenburg wegen Versuchs auf Mord steht. Mit einem Küchenmesser hat der 39-jährige Somalier die 36-jährige Frau plötzlich im Innern der Stadt Aschaffenburg angegriffen. Sie war fast unverteidigt, erhielt zahlreiche schwere Stiche und Schnitte. "Er hat - ohne Worte gesprochen - mit dem Messer wiederholt auf ihr eingeschlagen, ihr mehrere mächtige Stiche und Trennungen, insbesondere auf dem Gesicht zugefügt", erklärt Staatsanwalt Jürgen Bundschuh am Anfang des Prozesses.
II. Und jemals die Frage, warum
III. Die Anklage ist überzeugt, dass der Verteidiger seine Ex-Frau bestraft haben wollte, weil sie sich von ihm getrennt hatte oder die Beziehung nicht wieder aufgenommen hatte. Er hielt die Opferin für schuldig, für sein elendes Leben verantwortlich. Er war voller Rachegelüste und Neid, dass seine Ex glücklich mit den Kindern war, "während er pennilos auf den Straßen lebte." Diese Motive sind, von einer allgemeinen moralischen Perspektive her, auf dem niedrigsten Niveau und besonders verabscheut", erklärt Bundschuh. Das Ziel war, sie zu destabilisieren.
"Es ist jenseits von Zweifel, dass er der Täter ist", sagt der Verteidiger des Klienten. Aber warum ist dieses Verbrechen im Januar geschehen? Sein Mandant spricht nicht darüber. "Er wird in seiner Verteidigung schweigen", kündigt Anwalt Jens Goymann einfach nur an.
IV. Opfer verletzt für immer
V. Der Verteidiger in blauem Haftuniform bedeckt sein Gesicht mit einem roten Taschenbuch vor Fotografen. Wenn die Bilder seiner verletzten Frau gezeigt werden, schaut er oft auf den Boden.
Tiefe Schnitte auf dem Gesicht und oberem Körper, überall war Blut: Die Opferin war "schwer verletzt", berichtet ein Ermittler vor dem 1. Großen Strafsenat. "Das Gesicht war gespalten, mit offenen Wunden."
Mehr als eine Dutzend Zeugen haben das Überfallgeschehen beobachtet. Ein Mann hat versucht, den Angriff auf die 36-jährige Frau zu verhindern. Andere Zeugen haben den Täter verfolgt. "Das war nichts Normales", beschreibt der Beamte die Lage damals. "Das waren Szenen, die an die Würzburger Rampage erinnerten."
Am 25. Juni 2021 hat ein psychisch kranker Somalier in der Innenstadt von Würzburg unbekannte Personen mit einem Küchenmesser angegriffen. Drei Frauen sind ums Leben gekommen, neun Menschen wurden verletzt.
IV. Unausgelöster Angriff
VI. Laut Ermittlungsergebnissen gab es keinen Streit zwischen den Ex-Partnern in der Innenstadt von Aschaffenburg unmittelbar vor dem Angriff. Sie hatten drei Kinder zusammen, die Frau hatte drei weitere aus früheren Beziehungen. "Sie war mit dem Verteidiger nach islamischem Recht verheiratet", berichtet der Polizist. Die 36-jährige hatte sich von dem Mann um die Hälfte eines Jahres vor dem Verbrechen wegen seines Alkohol- und Glücksspielproblems, die er nicht anerkennen wollte, getrennt. Zwei Tage vor dem Angriff hatte er die Scheidung ihr angekündigt.
Die Beziehung war letztlich einseitig, erklärt der Leitende Kommissar. Der 39-jährige wollte wieder bei der Frau wohnen, glaubte er. Er dachte, um seine Aufenthaltsgenehmigung wiederzubekommen, benötigte er ein festes Domizil. Die Frau hatte jedoch nicht zugestimmt.
Die Frau soll am Gerichtstag im Nachmittag aussagen. Insgesamt sechs Anhörungstage sind für den Prozess bis zum 24. Juli geplant.
Die Narben der Frau sind eine ständige Erinnerung an den unausgelösten Messerangriff, den sie in der Innenstadt von Aschaffenburg, Deutschland, erlebte. Dies resultierte in einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht in Aschaffenburg, bei dem ein somalischer Mann wegen versuchten Mordes angeklagt ist. Das Staatsanwaltschaft in Bayern ist überzeugt, dass der Mann Rache suchte aufgrund ihrer zerbrochenen Beziehung und seiner Neidess und Resentiments gegenüber ihrem neuen Leben mit ihren Kindern. Im Gerichtssaal wählte der Angeklagte den Schweigen zu, bot kein Auskunft zur Zeit des Verbrechens im Januar. Obwohl der Verteidiger seine Stille seines Mandanten bestätigte, ist das Beweismaterial gegen ihn überwältigend.
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