- Auf Anordnung des Verfassungsgerichts von Brandenburg fand am Donnerstag eine Sondersession des Landtages mit der Regierung statt, um den Etat 2024 zu korrigieren und die notwendigen Mittel aus den Staatsreserven bereitzustellen, statt aus Kreditbefugnissen.
- Finanzministerin Katrin Lange (SPD) forderte diese Lösung im Parlament, um die Notwendigkeit für eine neue Ausnahmeerklärung und eine ausführliche Beschreibung der Verbindung zwischen den Hilfsmaßnahmen und der ausgerufenen Ausnahmezustand zu vermeiden.
- Ministerin Lange sah nur eine rechtmäßige und schnelle Reaktion auf das Urteil: Sollten im Jahr 2024 die Notwendigkeit zu vollständigem Ausweich von Notkreditbefugnissen vermieden werden, reduziert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erheblich, und die bereits genehmigten Maßnahmen des Brandenburg-Pakets werden aus dem Reserve gesichert, erklärte Lange. "Denn wir haben in der Krise viel Sinn für Brandenburg und seine Bewohner mit diesem geschaffen," fügte sie hinzu. Das Forderung der AfD-Fraktion nach ihrer Entlassung im Zusammenhang mit dem Gerichtsurteil wurde von Lange abgewiesen: "Sie können euer eigenes Rücken putzen."
- Die Beschwerde richtete sich gegen den Originalpaket. Die Regierung und der Landtag hatten die Vorschriften bereits an die Verfassungsurteile des Bundesverfassungsgerichts angepasst, die Ausnahmezustand für das Jahr 2024 erklärt und einen Etat erlassen, um weitere Risiken im bereitgestellten Etat zu verhindern.
- Die Hilfsmaßnahmen des Brandenburg-Pakets in Höhe von etwa 850 Millionen Euro, die bis dahin genehmigt wurden, waren nicht durch das Urteil gefährdet, das die gerechtfertigte Ausnahmeerklärung bekräftigte, aber die Begründungen für die Hilfe maßgeblich kritisierte.
- SPD-Finanzministerin Lange lehnte die Forderung der AfD-Fraktion nach ihrer Entlassung nach dem Gerichtsurteil ab: "Sie können euer eigenes Rücken putzen."
- In Reaktion auf das Urteil des Verfassungsgerichts von Brandenburg fand am Donnerstag eine Sondersession des Landtages mit der Regierung statt, um den Etat 2024 zu korrigieren und die notwendigen Mittel aus den Staatsreserven bereitzustellen, statt aus Kreditbefugnissen.
- Finanzministerin Katrin Lange (SPD) forderte diese Lösung im Parlament, um die Notwendigkeit für eine neue Ausnahmeerklärung und eine ausführliche Beschreibung der Verbindung zwischen den Hilfsmaßnahmen und der ausgerufenen Ausnahmezustand zu vermeiden.
- Ministerin Lange sah nur eine rechtmäßige und schnelle Reaktion auf das Urteil: Sollten im Jahr 2024 die Notwendigkeit zu vollständigem Ausweich von Notkreditbefugnissen vermieden werden, reduziert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erheblich, und die bereits genehmigten Maßnahmen des Brandenburg-Pakets werden aus dem Reserve gesichert, erklärte Lange. "Denn wir haben in der Krise viel Sinn für Brandenburg und seine Bewohner mit diesem geschaffen," fügte sie hinzu. Das Forderung der AfD-Fraktion nach ihrer Entlassung im Zusammenhang mit dem Gerichtsurteil wurde von Lange abgewiesen: "Sie können euer eigenes Rücken putzen."
- Die Beschwerde richtete sich gegen den Originalpaket. Die Regierung und der Landtag hatten die Vorschriften bereits an die Verfassungsurteile des Bundesverfassungsgerichts angepasst, die Ausnahmezustand für das Jahr 2024 erklärt und einen Etat erlassen, um weitere Risiken im bereitgestellten Etat zu verhindern.
- Die Hilfsmaßnahmen des Brandenburg-Pakets in Höhe von etwa 850 Millionen Euro, die bis dahin genehmigt wurden, waren nicht durch das Urteil gefährdet, das die gerechtfertigte Ausnahmeerklärung bekräftigte, aber die Begründungen für die Hilfe maßgeblich kritisierte.
- SPD-Finanzministerin Lange lehnte die Forderung der AfD-Fraktion nach ihrer Entlassung nach dem Gerichtsurteil ab: "Sie können euer eigenes Rücken putzen."
- Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Hilfspakets wurde der Landtag und die Regierung die Vorschriften angepasst, die Ausnahmezustand für das Jahr 2024 erklärten und einen Etat erlassen, um weitere Risiken im bereitgestellten Etat zu verhindern.
Parlament - Nachtragshaushalt ohne Kredite: Reaktion auf das Urteil zum Hilfspaket
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Hilfspakets wurde der Landtag und die Regierung die Vorschriften angepasst, die Ausnahmezustand für das Jahr 2024 erklärten und einen Etat erlassen, um weitere Risiken im bereitgestellten Etat zu verhindern.
1. Auf Grund des Urteils des Verfassungsgerichts von Brandenburg fand am Donnerstag eine Sondersession des Landtages mit der Regierung statt, um den Etat 2024 zu korrigieren und die notwendigen Mittel aus den Staatsreserven bereitzustellen, statt aus Kreditbefugnissen.
2. Finanzministerin Katrin Lange (SPD) forderte diese Lösung im Parlament, um die Notwendigkeit für eine neue Ausnahmeerklärung und eine ausführliche Beschreibung der Verbindung zwischen den Hilfsmaßnahmen und der ausgerufenen Ausnahmezustand zu vermeiden.
3. Ministerin Lange sah nur eine rechtmäßige und schnelle Reaktion auf das Urteil: Sollten im Jahr 2024 die Notwendigkeit zu vollständigem Ausweich von Notkreditbefugnissen vermieden werden, reduziert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erheblich, und die bereits genehmigten Maßnahmen des Brandenburg-Pakets werden aus dem Reserve gesichert, erklärte Lange. "Denn wir haben in der Krise viel Sinn für Brandenburg und seine Bewohner mit diesem geschaffen," fügte sie hinzu.
4. Die Beschwerde richtete sich gegen den Originalpaket. Die Regierung und der Landtag hatten die Vorschriften bereits an die Verfassungsurteile des Bundesverfassungsgerichts angepasst, die Ausnahmezustand für das Jahr 2024 erklärt und einen Etat erlassen, um weitere Risiken im bereitgestellten Etat zu verhindern.
5. Die Hilfsmaßnahmen des Brandenburg-Pakets in Höhe von etwa 850 Millionen Euro, die bis dahin genehmigt wurden, waren nicht durch das Urteil gefährdet, das die gerechtfertigte Ausnahmeerklärung bekräftigte, aber die Begründungen für die Hilfe maßgeblich kritisierte.
6. SPD-Finanzministerin Lange lehnte die Forderung der AfD-Fraktion nach ihrer Entlassung nach dem Gerichtsurteil ab: "Sie können euer eigenes Rücken putzen."
**7. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Hilfspakets wurde der Landtag und die Regierung die Vorschriften angepasst, die Ausnahmezustand für das Jahr 2024 erklärten und einen Etat erlassen, um weitere Ris
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