Das Arbeitsgericht Reutlingen hat eine Klage einer Frau auf Schadensersatz gegen die Stadt Tübingen abgewiesen, weil sie keine Stelle im Rathaussekretariat finden konnte. Die Klägerin argumentiert, dass sie nicht zugelassen wurde, weil sie in Interviews angegeben hatte, zuvor eine Beziehung mit dem derzeitigen Bürgermeister Boris Palmer gehabt zu haben (Aktenzeichen 1 Ca 268/22).
Der Vorschlag des Gerichts Der Stadtrat hat sich geweigert, eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Frau, die bereits Mitarbeiterin der Stadt Tübingen ist und sich derzeit in Elternzeit befindet, hat seit dem letzten Gerichtstermin im vergangenen November eine Abmahnung erhalten. Die Anwälte der Stadt begründeten die Warnung mit einer E-Mail an Bürgermeister Palmer und der Drohung, private Informationen über die frühere Beziehung preiszugeben. Im Ergebnis kann man der einvernehmlichen Lösung des Richters nicht zustimmen: Die Kammer schlug vor, dass die Klägerin ihre Klage zurücknehmen könne, im Gegenzug die Stadt die Abmahnung aus der Personalakte lösche, damit das Arbeitsverhältnis friedlich wiederhergestellt werden könne. Der Kläger hätte dem zugestimmt, aber die Stadt argumentierte, die Drohungen der Frau hätten eine rote Linie überschritten.