Unerlaubtes Trinken im Weinkeller des Unternehmens führte zur Entlassung des feierfreudigen Mitarbeiters. Das stellte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Dienstag klar (Aktenzeichen: 3 Sa 284/23).
Nach einer Weihnachtsfeier bei einer Winzergenossenschaft in Süddeutschland kehrte ein Regionalleiter in sein Hotel zurück, war aber noch nicht zum Schlafen bereit. Also gingen er und ein Kollege zu der einen halben Kilometer entfernten Firma und betraten mit ihrer Eintrittskarte die Firma.
Beide tranken vier Flaschen Wein. Am nächsten Morgen stand die leere Flasche auf dem Tisch. Auf dem Boden lag eine zerdrückte Orange, die gegen die Wand geworfen worden war. Einer der beiden Mitarbeiter erbrach sich in der Nähe der Eingangstür. Die Hoftür ist offen.
Das Unternehmen entließ seinen Betriebsleiter ohne Vorankündigung. Während das Arbeitsgericht in erster Instanz eine Abmahnung für ausreichend hielt, vertrat das Landesarbeitsgericht eine andere Auffassung.
Die Frage ist bestenfalls, ob das Verhalten ausreicht, um eine fristlose oder ordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Die Parteien einigten sich am Dienstag darauf, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zu beenden.