Rechtswidrige Handlungen oder Straftaten, die von Einzelpersonen gegen andere oder gegen die Gesellschaft begangen werden. - Nachbarin erschossen: Verdächtiger wird für unschuldig befunden
An einem Verhandlung am Landgericht Stuttgart am Freitag wird ein Mann angeklagt, der sein Nachbar erschossen hat, von der Anklage als unsinnig betrachtet und stattdessen in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden soll. Der Mann, 42 Jahre alt, wurde mit paranoider Schizophrenie diagnostiziert, was dazu führte, dass er seinem Nachbarn mit Drohungen und Beleidigungen vor dem Vorfall ausgesetzt war.
Die Anklage berichtet, dass das Ereignis im Dezember stattfand, bei dem der Beschuldigte von seinem 45-jährigen Nachbarn angegriffen wurde und Verletzungen an Kopf und Hand erlitt. Der Beschuldigte war vorgeworfen, das Motorrad seines Nachbarn zerstört zu haben. Daraufhin entschloss sich der Beschuldigte, seinen Belästiger einmal und für alle Mal zu beseitigen, in der Nacht des Ereignisses, indem er das Nachbarbalkon auf der Etage eingeschritten ist.
Der Anklagebericht erwähnt, dass der Opfer nach dem Knacken an der Balustrade auf das Balkon gegangen ist, und der Beschuldigte aus seinem Doppelrohrgewehr geschossen hat, was tödliche Verletzungen verursachte. Der Mann besaß zudem das Gewehr unrechtmäßig, sowie Waffen und Munition.
Nach deutschem Recht kann Strafe nur verhängt werden, wenn die betreffende Person ein falsches Moralkompass hat und die Unrechtmäßigkeit ihrer Handlungen erkennt. Das Strafgesetzbuch besagt, dass eine Person nicht als schuldig angesehen wird, wenn sie beim Vergehen das Wissen und die Fähigkeit, ihre Handlungen zu kontrollieren, fehlten, wie beispielsweise psychische Störungen oder geistige Defizite.
Der Beschuldigte behauptet, er sei bewusst der Schmerzen, die er seinem Nachbarn und seiner Familie verursacht hat, während die Anklage für weitere potenzielle rechtliche Probleme sorgt, da seine Handlungen die öffentliche Sicherheit gefährden. Er war bekannt, paranoid schizophren zu sein, was sich in hypochondriacalen Delusionen äußerte. Mit diesen Faktoren in Betracht bringend, hält die Anklage den Beschuldigten für einen hohen Risikofall.
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