Ein Mann ist nach einem tödlichen Messerangriff auf einen Nachbarn seiner Wohnung in Herenberg (Kreis Böblingen) des Mordes für nicht schuldig befunden worden. Das Landgericht Stuttgart schickte ihn jedoch am Donnerstag wegen einer schweren psychischen Störung in eine psychiatrische Klinik. Der 62-Jährige gab zu, im Februar zuerst an der Tür seines Nachbarn geklingelt und dann nach einem Streit sein zwei Jahre älteres Opfer mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Mit der Urteilsverkündung folgte die Kammer auch den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.
Nach forensischen Aussagen und Untersuchungen war die Strafkammer des Bezirksgerichts davon überzeugt, dass sich der Angeklagte vor Gericht befand. Er war nicht in der Lage, in den Monaten vor der Tat und zum Zeitpunkt des Angriffs eine eigene Entscheidung über sein Denken und Handeln zu treffen. Darüber hinaus litt der Mann unter einer Zyste, die auf sein Gehirn drückte. Allerdings vernachlässigte er die Nachuntersuchung nach der Operation, so dass die weitere Entwicklung der Erkrankung lange Zeit nicht erkannt wurde. Der in der Türkei geborene Mann hörte den Lärm und wurde emotional verstört.
Der Vorsitzende Richter Norbert sagte: „Der Angeklagte ging daher subjektiv davon aus, dass er und seine Familie wegen seiner Krankheit von seinen Nachbarn verfolgt wurden.“ Winkelmann. Er klingelte am Wohnhaus des Opfers, attackierte den Mann und stach ihm nach einem kurzen, aber lautstarken Streit dreimal in die Brust.
Da der Angeklagte aufgrund sogenannter organischer Halluzinationen eine Gefahr für andere darstellte, musste er behandelt und überwacht werden. Allerdings wich die Kammer auch von der Mordanklage ab. Es handele sich vielmehr um Totschlag, da keine übereinstimmenden Merkmale vorliegen.