Prozess - Nach tödlichem Unfall zu sechs Jahren Haft verurteilt
Der 34-jährige Angeklagte wurde in einem Prozess in Baden-Württemberg im Zusammenhang mit dem tödlichen Fahrunfall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Bei der Urteilsverkündung sagte der Richter des Landgerichts Stuttgart, es sei der Höhepunkt der Ereignisse, die durch „viele unglückliche Momente“ ausgelöst worden seien.
Staatsanwälte hatten zuvor eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert, während die Verteidigung eine Strafe von dreieinhalb Jahren wegen fahrlässiger Tötung forderte, was ihrer Meinung nach weniger schwerwiegend war.
Ende Mai ereignete sich in Reichenbach am Fels südöstlich von Stuttgart eine Szene auf Hollywood-Niveau: Die 34-jährige Frau fuhr nach einem Streit mit jemandem – ihrem Partner im Versteck – aus Angst davon. Bis zum Schluss war unklar, ob er selbst in das Auto sprang. Die Frau fuhr mit ihm fast zwei Kilometer durch die Stadt. Der 32-jährige Mann geriet schließlich auf einer Landstraße unter das Auto und erlag seinen Verletzungen.
Sie wird nicht langsamer
Die Richterin kam zu dem Schluss, dass sie nicht wollte, dass ihr Partner starb, dass es ihr aber in diesem Moment egal war. Der Angeklagte reagierte zwar ängstlich, aber es handelte sich nicht um eine „kopflose Panikreaktion“. Während der langen Reise bat ihr Partner im Viertel um Hilfe und sie hatte „x Handlungsalternativen“.
Der Angeklagte bremste jedoch nicht, fuhr stattdessen mit 70 km/h und nahm damit den Tod seines Partners in Kauf. Die Frau nutzte das Auto nicht als Fortbewegungsmittel, sondern „als Werkzeug“ – und besaß nicht einmal einen Führerschein.
Der Richter sagte, die Angeklagte und ihr Partner hätten eine toxische Beziehung gehabt, aus der keiner von beiden entkommen könne. Der 34-Jährige gab die Tat im Prozess zu und entschuldigte sich bei den Angehörigen des Opfers. „Man muss mit dem Tod klarkommen“, sagte der Richter. „Das können wir ihnen nie nehmen.“
Die Angeklagte erklärte, sie wolle das Urteil akzeptieren und auf ihr Recht verzichten, Berufung einzulegen – ebenso wie die anderen an der Klage beteiligten Parteien.
Lesen Sie auch:
- Schneesturm schränkt Bayern weiterhin ein
- Einstimmiger Beschluss: Wölfe könnten schneller getötet werden
- Jahr der Klimarekorde: Extreme sind die neue Normalität
- Eis und Schnee legen Süddeutschland lahm
Quelle: www.stern.de