Nach dem Tod eines Schülers einer Waldbildungsstätte des Landesforsts im Landkreis Diepholz im Jahr 2019 musste der ehemalige Forstamtsleiter nicht mehr vor Gericht aussagen . Das Oberlandesgericht Celle teilte am Donnerstag mit, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Mann bestehe. Allerdings standen zu diesem Zeitpunkt leitende Mitarbeiter des Waldbildungszentrums vor Gericht. Ein Gerichtssprecher sagte, das Verfahren solle noch in diesem Jahr beginnen.
Der Vorfall ereignete sich im Juni 2019 während eines Ausflugs der Fünftklässler aus Wolfsburg. Einige Kinder spielten auf einem auf den Gleisen geparkten Eisenbahnwaggon. Ein 11-jähriges Kind stürzte und wurde von einem 400 kg schweren Auto überfahren. Er starb noch am Unfallort.
Die Staatsanwaltschaft Weldon erhob daraufhin im Februar 2023 Anklage wegen Totschlags gegen einen leitenden Mitarbeiter des Forest Education Center und den ehemaligen Leiter des Forstamts, das die Einrichtung beaufsichtigt. Die beiden versäumten es, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das Bezirksgericht ließ keine Anklage gegen den Mann zu und die Staatsanwaltschaft erstattete Anzeige.
Der Zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle wies den Antrag ab (Az.: 2 Ws 244/23). Eigentümer haben eine Verkehrssicherungspflicht, wenn von Dritten eine erkennbare Gefahr ausgeht. Die Verantwortung wurde jedoch auf die Wohnungsverwaltung übertragen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.