Eine Frau, die des Mordes an ihrem einjährigen Sohn beschuldigt wird, hat sich vor Gericht als überfordert beschrieben. Die 24-Jährige erinnerte sich bei einer Verhandlung am Montag vor dem Amtsgericht Rostock daran, dass ihr klar geworden sei, dass sie bis zum Tod des Kindes im Jahr 2021 nichts mehr tun könne. Bei den Untersuchungen zu ihrer persönlichen Geschichte ging es um Veränderungen in ihren Beziehungen zu ihrer Familie.
Nach eigenen Angaben wollte sie eigentlich allein sein und war nicht mehr in der Lage, entsprechende Verpflichtungen einzugehen. Gleichzeitig wollte sie nicht allein sein. Ein Mann, mit dem sie zeitweise zusammen war und in ihrem Restaurant arbeitete, wollte die Beziehung geheim halten. „Mir geht es nicht gut.“
Die Staatsanwaltschaft klagte den Deutschen wegen Mordes an. Im September 2021 ließ sie ihren einjährigen Sohn in Güstrow verhungern. Sie tötete ihr Kind aus abscheulichen Gründen und versorgte es nicht mit ausreichend Nahrung und Flüssigkeit. Das Kind soll an anhaltender Unterernährung leiden.
Bei der Anhörung am Montag wurden auch die Umstände des Todes erörtert. Der Angeklagte schilderte, dass sein Sohn damals an akutem Durchfall litt. Deshalb besuchte sie am Abend des 20. September 2021 den Freund ihrer damaligen Nachbarin.
In dieser Nacht starb das Kind an einer Lungenarterienthrombose und litt aufgrund einer Infektion mit dem Virus unter schwerem Wasserverlust und Dehydration. Durchfallerkrankung.
Die Frau konnte dem Richter nicht sagen, wann sie ärztliche Hilfe benötigte. Nach eigenen Angaben nahm sie regelmäßig Schmerzmittel zur Behandlung verschiedener Beschwerden ein und hatte in der Nacht Alkohol getrunken. Mein Sohn hat immer Durchfall.
Die Angeklagte hatte auch Mühe, über ihren beruflichen Werdegang zu berichten, der eine unterbrochene Ausbildung zur Restaurantfachfrau und mehrere aufeinanderfolgende Beziehungen umfasste.
Sie hätten laut Anklage auch grob ihren Werdegang beschrieben. Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einem weiteren vierjährigen Sohn.