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Nach Silvester-Ausschreitungen: 19-Jähriger verurteilt

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Silvesterunruhen in Berlin führten zu einer weiteren Verurteilung. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte am Mittwoch gegen einen 19-Jährigen eine einwöchige dauerhafte Haftanordnung. Der Vorsitzende Richter führte aus, dass der Angeklagte in der Silvesternacht vorsätzlich eine Rakete in Richtung einer Gruppe von Polizisten abgefeuert habe und sich damit des Versuchs einer schweren Körperverletzung und Körperverletzung gegen einen Polizeibeamten schuldig gemacht habe. Der 19-Jährige wurde außerdem zur Zahlung von 1.000 Euro an eine Schadensersatzkasse verurteilt.

Der Vorsitzende Richter Gregor Kaltenbach sagte, die Festnahme der Jugendlichen sei notwendig, um ein klares Zeichen zu setzen. Dem Angeklagten muss klar gemacht werden, wie gefährlich das Verhalten ist. Für seinen Schuldspruch stützte sich das Gericht vor allem auf die Aussagen zweier Polizisten in Zivil, die den Vorfall auf dem Alexanderplatz im Berliner Bezirk Mitte beobachtet hatten.

Der Angeklagte war mit anderen Männern in New York unterwegs. Silvester. Er soll auf die Polizei gezeigt, die Holzgriffe der Raketen zerbrochen, die Böller auf den Boden gelegt und gezielt abgefeuert haben, heißt es in der Anklageschrift. Eine Silvesterrakete explodierte vor den Füßen der Polizisten, die unverletzt blieben.

Ein 35-jähriger Polizist beschrieb als Zeuge des Prozesses, dass „Böller und Raketen außer Kontrolle unter den Füßen der Beamten abgefeuert wurden“. Bereich. „Die Atmosphäre war sehr aufgeheizt. Der Angeklagte befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer Menschengruppe, zeigte dann in Richtung der uniformierten Polizisten und feuerte gezielt eine Rakete ab Gruppe.

Der Angeklagte Die Erklärung lautete, es sei ein Fehler gewesen. Er sei nicht zur Polizei gegangen und habe nicht die Absicht gehabt, ihnen Schaden zuzufügen. Das Gericht verurteilte ihn auf Antrag des Staatsanwalts nach dem Jugendstrafgesetzbuch. Der 19-Jährige hatte keine Vorstrafen und sein Verteidiger beantragte eine Reduzierung der Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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