Nach einer erfolgreichen Klimaklage gegen das Land Baden-Württemberg fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sofortiges Handeln von Bundeskanzler Winfried Kretschmann (Die Grünen). „Wir fordern die Landesregierungen auf, das seit 2020 überfällige finale integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept bis zum 28. Februar 2023 vorzulegen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Montag in einer Mitteilung.
Notfalls werde die DUH die Landesregierung zur Übernahme des Konzepts im Vollstreckungsverfahren zwingen, erklärte er bei der Veröffentlichung der Urteilsbegründung des Landesverwaltungsgerichts Baden-Württemberg am Freitag.
Die DUH hat im vergangenen November erfolgreich eine Klimaklage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. In seinem damaligen Entscheid rügt der VGH Verstösse gegen das Klimaschutzgesetz und verurteilt den Kanton für die Übernahme des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts des Gesetzes. Rechtsmittel gegen VGH-Urteile wurden nicht zugelassen, das Land kann jedoch Unzulässigkeitsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben (Az. 10 S 3542/21).
Das im Gesetz vorgeschriebene umfassende Energie- und Klimaschutzkonzept muss konkrete Maßnahmen beinhalten, die geeignet sind, die Treibhausgasemissionen des Landes bis 2030 zu reduzieren. Resch fordert eine Reduzierung um 65 %. Dazu gehört auch die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Bahnknotens, der die Zahl der zurückgelegten Personenkilometer bis 2030 verdoppeln kann. „Das geht nur mit dem neben Stuttgart 21 verbleibenden Stuttgarter Hauptbahnhof und ohne Suspendierung der Gäubahn“, erklärt Resch.
Der neue unterirdische Bahnhof entsteht im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart 21, die zum Ziel hat, die Endhaltestelle in Stuttgart zu ersetzen. Die Kürzung der Gäubahn drohte seit einigen Jahren wegen des Baus des Tunnels im Rahmen eines größeren Projekts. Ab 2025 fahren Züge aus Singen nicht mehr bis zum Stuttgarter Hauptbahnhof, sondern halten in Stuttgart-Vaihingen. Tausende Fahrgäste im Fern- und Regionalverkehr müssen viele Jahre lang täglich in S-Bahnen, Busse und Stadtbahnen umsteigen.
Darüber hinaus fordert die DUH eine mindestens dreijährige bundesweite Modellerprobung für alle Autobahnabschnitte sowie Bundes- und andere nicht begrenzte 100- oder 80-km/h-Stadtstraßen. Außerdem will sie, dass der Fuhrpark der Landesregierung ab dem 1. Juli 2023 auf 95 g/km CO2-Ausstoß gedeckelt wird.