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Nach Hamas-Angriff mehr als 30 antisemitische Vorfälle

Pro-Israel-Kundgebung:Ein Teilnehmer einer Pro-Israel-Kundgebung trägt eine Kippa mit Davidsstern vor der Paulskirche in Fra
Ein Teilnehmer einer Pro-Israel-Kundgebung trägt eine Kippa mit Davidsstern vor der Paulskirche in Frankfurt.

Nach Hamas-Angriff mehr als 30 antisemitische Vorfälle

Mindestens 34 antisemitische Vorfälle in Niedersachsen sind im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel vor knapp drei Wochen gemeldet worden. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bei der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Niedersachsen (RIAS Niedersachsen) hervor. Die Meldestelle RIAS dokumentiert seit 2021 antisemitsche Vorfälle in Niedersachsen und wird unter anderem von Bund und Land gefördert.

Im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes wurden seit dem Terror-Angriff am 7. Oktober im Bereich politisch motivierter Kriminalität «antisemitische Straftaten im oberen einstelligen Bereich» gemeldet, wie das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) mitteilte. Seit Anfang des Jahres wurden dem LKA rund 150 antisemitische Straftaten gemeldet (Stand: 23. Oktober). Im Vorjahreszeitraum waren es knapp 180 gemeldete antisemitische Straftaten.

Die Zahl der staatsanwaltlich erfassten antisemitischen Straftaten ist in Niedersachsen in den vergangenen Jahren angestiegen. Im Jahr 2020 belief sich die Zahl der Straftaten auf 179 Fälle, 2021 waren es laut Statistik 228 Fälle und im vergangenen Jahr 314 Fälle, wie das niedersächsische Justizministerium mitteilte.

Die staatsanwaltliche Erfassung ist nicht mit der polizeilichen Kriminalstatistik identisch. Der Anstieg der Fälle im Jahr 2022 könne auch damit zusammenhängen, dass Anfang 2022 ein neuer Leitfaden zum Erkennen antisemitischer Straftaten und antisemitischer Hintergründe von Straftaten veröffentlicht worden sei, teilte das Ministerium mit.

Der weit überwiegende Teil der in den vergangenen Jahren erfassten Taten mit antisemitischem Hintergrund entfällt auf zwei Gruppen, wie das Justizministerium mitteilte. Die eine sei das Verwenden der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie das Zeigen von Hakenkreuzen oder die Verwendung des sogenannten Hitler-Grußes. Die andere Gruppe sind laut Ministerium Volksverhetzungsdelikte. Das umfasst demnach etwa die Aufforderung zu Straftaten gegen Menschen jüdischen Glaubens oder die Leugnung des Holocausts.

Quelle: www.bild.de

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