Nach Gerichtsurteil: Land legt Taser-Vorschriften offen
Das Land NRW hat nach einem entsprechenden Gerichtsurteil die geheimen Vorschriften für den Einsatz des Tasers der Polizei offengelegt. Die zwölfseitige Verschlusssache («Nur für den Dienstgebrauch») wurde inzwischen auf der Internetseite «Frag den Staat» veröffentlicht. Die Dienstanweisung enthält viele Details.
Hintergrund: Ein junger Mann aus Baden-Württemberg hatte mit Unterstützung des Vereins «Frag den Staat» mit Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz auf Freigabe der Taser-Vorschriften geklagt. Anlass war ein tödlicher Polizeieinsatz in Dortmund, bei dem ein Flüchtling (16) erst mit Elektroschockern attackiert und letztlich mit einer Maschinenpistole erschossen worden war. Ende August hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden: Die Vorschriften für den Taser müssen enthüllt werden (Az.: 29 K 5628/21).
Das zuständige Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) gab sich nach Absprache mit dem Innenministerium in erster Instanz geschlagen und übersandte daraufhin die «Dienstanweisung für den Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) der Polizei NRW» laut einer Sprecherin an den Anwalt des Klägers.
In der Dienstanweisung heißt es unter anderem: Ein Taser sei nur für «statische Einsatzlagen» geeignet – wenn eine Person noch nicht angegriffen habe, aber kurz davor zu stehen scheine. Habe das Gegenüber eine Schusswaffe, tauge der Taser demnach aber nichts – dann helfe im Zweifel nur die Dienstpistole.
«Beim Einsatz des DEIG sind Treffer in bestimmte Körperregionen möglichst zu vermeiden», so die Vorschrift: darunter Kopf, Hals, Herzregion und Genitalbereich. Auf Alte, Schwangere und Kinder unter 14 Jahren solle man gar nicht mit dem Taser schießen. Wenn jemand in der Nähe stehe, auch nicht. Sei ein Polizeihund beim Einsatz dabei, müsse man aufpassen, dass der nicht die getaserte Person beiße – und auch noch einen Schlag abbekomme.
Der Taser wurde erst 2021 als Einsatzmittel in einigen Polizeibehörden eingeführt. Die Geräte sind politisch umstritten – auch zwischen den Regierungsfraktionen von CDU und Grünen in NRW. Bei den Koalitionsverhandlungen einigte man sich darauf, die Taser bis 2024 erst mal weiter zu testen. Laut LZPD wurde in NRW in diesem Jahr bis einschließlich September 1056 Mal ein Taser gezogen – wovon es in 853 Fällen «bei der reinen Androhung» geblieben sei.
Quelle: www.bild.de