Weil sie sich unzureichend bezahlt sehen, haben mehr als 1000 Thüringer Beamtinnen und Beamte Klagen gegen ihren Dienstherren eingereicht. Sie berufen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Demnach muss die niedrigste Besoldung mindestens 15 Prozent über dem Bürgergeld liegen.
Für das vergangene Jahr liegen 978 solcher Klagen von Beamten oder Beamtinnen vor, berichteten die Thüringer Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Samstag – unter Verweis auf eine Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des Linke-Landtagsabgeordneten Sascha Bilay. Die Antwort liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor. Darin heißt es, dass innerhalb der ersten sechs Monate dieses Jahres 135 solcher Klagen eingereicht wurden.
Allerdings seien alle dieser insgesamt mehr als 1000 Klagen derzeit überwiegend und mit Zustimmung der Parteien nach Gerichtsbeschluss ruhend gestellt, heißt es in der Ministeriumsantwort weiter. Konkrete Gründe dafür wurden nicht genannt.
Der Thüringer Landtag hatte im Sommer unter anderem in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend zum 1. Januar 2023 die Bezüge um 3,25 Prozent angehoben. Damit sei eine verfassungsgemäße finanzielle Versorgung der Beamten gewährleistet, hieß es damals. «Die Klagebegehren sollten sich damit erledigt haben», sagte Bilay dazu den Funke-Zeitungen.
In Thüringen arbeiten laut Beamtenbund rund 30.000 Beamte.