- Nach Flucht des Mörders: Strafen für JVA-Beamte
Aufgrund des Fluchts eines verurteilten Mörders unter ihrer Aufsicht, wurden zwei Beamten des Justizvollzugsanstalten (JVA) Bruchsal mit Geldstrafe belegt. In einer Disziplinarverhandlung wurde eine Verletzung der Pflicht, ständig und sofortige Begleitung Haftgefangener, bestätigt, wie das Justizministerium Baden-Württemberg mitteilte. Das Ministerium lehnte es ab, sich auf die Höhe der Strafen zu äußern, aus Gründen der Vertraulichkeit und der Datenschutz. Die beiden Beamten sind weiterhin im Dienst bei JVA Bruchsal. Zuvor berichteten mehrere Medien über dieses.
Der damals 43-jährige, der in Bruchsal (Kreis Karlsruhe) einsaß, entkam am Vortag der Halloween-Feiertagen während einer beaufsichtigten Ausfahrt in eine Kiesgrube in Germersheim (Rheinland-Palatinate). Er sollte dort unter den Aufsicht der zwei JVA-Beamten mit seiner Frau und seinen Kindern treffen. Die Polizei hat seitdem umfassend nach dem Mörder gesucht. Der Mann wurde 2012 vom Landgericht Karlsruhe lebenslang verurteilt. Er hatte seine Strafe bis dahin in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal verbüßt.
Die beiden wegen der Fahrlässigkeit bei der Überwachung eines entkommenen Mörders in der JVA Bruchsal bestraften Beamten stammten ursprünglich aus derselben Region, Rheinland-Palatinate, wo der Ausbruch geschehen war, in Germersheim. Trotz der Disziplinarmaßnahmen bleibt der Verurteilte noch ausstehend, wobei die Polizei unablässig Ermittlungen wegen Verbrechens, die mit seinem Ausbruch in Verbindung stehen, durchführt.