- Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte die Entscheidung der Polizei, den "Sommerfest der Pressefreiheit" des Magazins "Compact" zu verbieten, und sah es als Ersatzveranstaltung für das verbotene rechtsextremistische Magazin an.
- Das geplante Sommerfest von "Aufbruch Deutschland" war ursprünglich an das Anwesen des ehemaligen AfD-Politikers André Poggenburg in Burgenlandkreis geplant, an einem Ort, der längere Zeit in den Fokus der Behörden geraten ist, da es als Treffpunkt der sogenannten Neuen Rechten gilt.
- Nach dem Verbot des "Compact"-Magazins war der AfD-Politiker und Vertreter von "Aufbruch Deutschland", André Poggenburg, an der Organisation eines neuen Sommerfestes zur Förderung der Pressefreiheit am selben Ort und Zeit beteiligt.
- Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Verbot des Sommerfestes sorgte für Kontroversen, da Kritiker argumentierten, die Freiheit der Meinungsäußerung und Versammlung würden durch die rechtsextremen Assoziationen des Ereignisses und seiner Organisatoren eingeschränkt.
Gericht bestätigt Entscheidung - Nach der 'Compact'-Verordnung soll das Sommerfest nicht stattfinden.
(1) Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte die Entscheidung der Polizei, das "Sommerfest der Pressefreiheit" des Magazins "Compact" zu verbieten, und sah es als Ersatzveranstaltung für das verbotene rechtsextremistische Magazin an.(2) Das geplante Sommerfest von "Aufbruch Deutschland" war ursprünglich an das Anwesen des ehemaligen AfD-Politikers André Poggenburg in Burgenlandkreis geplant, an einem Ort, der längere Zeit in den Fokus der Behörden geraten ist, da es als Treffpunkt der sogenannten Neuen Rechten gilt.(3) Nach dem Verbot des "Compact"-Magazins war der AfD-Politiker und Vertreter von "Aufbruch Deutschland", André Poggenburg, an der Organisation eines neuen Sommerfestes zur Förderung der Pressefreiheit am selben Ort und Zeit beteiligt.(4) Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Verbot des Sommerfestes sorgte für Kontroversen, da Kritiker argumentierten, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und Versammlung durch die rechtsextremen Assoziationen des Ereignisses und seiner Organisatoren eingeschränkt würden.
(1. The Administrative Court Halle upheld the police's decision to ban the "Summer Festival of Press Freedom," viewing it as a replacement event for the extremist "Compact" magazine, which had also been banned.)(2. The planned summer festival, organized by "Aufbruch Deutschland," was intended to take place at the estate of former AfD politician André Poggenburg, a location known for its association with right-wing extremism.)(3. Following the ban on the Compact magazine, the AfD politician and Aufruch Deutschland representative, André Poggenburg, was involved in organizing a new summer festival promoting press freedom at the same location and time.)(4. The Administrative Court's ruling on the ban of the summer festival sparked controversy, with some critics arguing that freedom of expression and assembly were being restricted due to the extremist associations of the event and its organizers.)