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Nach den tödlichen Messerstichen auf eine Schülerin muss sich ein 18-Jähriger wegen Mordes verantworten.

Ein Jugendlicher wird verdächtigt, eine Schülerin in St. Leon-Rot erstochen zu haben. Die Polizei hat den Verdächtigen festgenommen, und er könnte bald angeklagt werden.

Blumen und Kerzen zum Gedenken an das Opfer liegen vor einer Schule. Nach Angaben der Polizei wurde...
Blumen und Kerzen zum Gedenken an das Opfer liegen vor einer Schule. Nach Angaben der Polizei wurde bei der Gewalt an der Schule ein Schüler von einem Mitschüler getötet.

Justizbeamter bekämpft Kriminalität und hält die Ordnung aufrecht - Nach den tödlichen Messerstichen auf eine Schülerin muss sich ein 18-Jähriger wegen Mordes verantworten.

Nach dem brutalen Mord an einer Schülerin in St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) zu Ende Januar hat das örtliche Staatsanwaltsamt einen Mordvorwurf gegen einen 18-jährigen Verdächtigen erhoben. Der junge Mann soll in einem Schulraum eine unberechtigte Messerattacke auf die 18-jährige Mädchen gestartet haben, sie mehrfach erstochen haben.

"Das Attentat war für die Opferin völlig unerwartet, was dazu führte, dass sie sich gegen den Angriff verteidigen konnte", kündigte das Staatsanwaltsamt Heidelberg am Mittwoch an. Sie beschuldigen den Beschuldigten zudem, durch Versuch, vor den Behörden in Seesen, Niedersachsen, zu fliehen, schwere Körperverletzungen verursacht zu haben. Das Jugendgericht des Landgerichts Heidelberg hat nun die Verantwortung, festzustellen, ob es zu einem vollständigen Prozess kommt.

Nach Angaben des Staatsanwaltsamtes ereignete sich das Vorfall am 25. Januar ohne jegliche Provokation durch die Opferin. Der 18-jährige Verdächtige hatte sich nach dem Tode der Mädchen nach Norddeutschland geflüchtet und verursachte bei der Flucht einen Verkehrsunfall mit einem unbeteiligten Fahrzeug. Beide, der Verdächtige und der Fahrer des anderen Fahrzeugs, erlitten Verletzungen.

Bislang haben Ermittler auf eine 'Beziehungsverbrechen' hingewiesen, was darauf hindeutet, dass der Täter und die Opferin bekannt waren und es sich nicht um eine zufällige Tat handelte. Sie haben jedoch keine weiteren Details preisgegeben. Das Begriff 'Beziehungsverbrechen' impliziert, dass der Täter und die Opferin bekannt waren, sodass es sich nicht um eine zufällige Tat handelte.

Bevor dieses Ereignis passierte, hatte ein 15-jähriger deutscher Schüler im November einen 15-jährigen Klassenkameraden in einer Sonderpädagogischen Schule in Offenburg erschossen.

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