Drei Klimaaktivisten wurden am Dienstag vom Landgericht München zu einer Geldstrafe verurteilt, weniger als drei Monate nach ihrem Beharren in der Münchner Innenstadt. Wie das Gericht feststellte, erhielten die beiden Frauen und der Mann durch gemeinsame Nötigung jeweils 30 Tageslöhne von 15 Euro. Am 3. November drängten die Aktivisten und andere Beteiligte morgens und abends erneut auf die Straße, sodass die Hauptstraße des Stachus in der Nähe des Hauptbahnhofs für mehrere Stunden unpassierbar war.
Das Motiv des Klimaschutzes rechtfertige die Tat jedoch nicht, befand das Gericht. „Siedlung hat keine direkten Auswirkungen auf den Klimawandel. Das Risiko des Klimawandels kann eindeutig nur durch Kriminalisierung vermieden werden“, heißt es in der Erklärung. Stattdessen können Menschen durch die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, dem Petitionsrecht und der Gründung politischer Parteien Einfluss auf die politische Meinungsbildung nehmen.
Die Sperrung hat in der Landeshauptstadt viel Aufmerksamkeit erregt, da erhebliche Staus entstanden sind und der Verkehr umgeleitet werden musste. Anschließend wurden die Beteiligten mehrere Tage in Sicherungsverwahrung gehalten. Anderen wurden auch Bußgelder im mittleren dreistelligen Bereich wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auferlegt. Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Im beschleunigten Verfahren sollen zwischen dem Eingang des Antrags beim Gericht und dem Beginn der Hauptverhandlung maximal sechs Wochen liegen. Wenn der Sachverhalt einfach oder die Beweislage stichhaltig und zur sofortigen Verhandlung geeignet ist, kann die Staatsanwaltschaft einen Antrag stellen. Anders als bei herkömmlichen Strafverfahren ist zu diesem Zeitpunkt keine Entscheidung zur Einleitung des Hauptverfahrens erforderlich.