Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nach dem Messerangriff auf eine Grundschule in Esslingen südöstlich von Stuttgart wollte sich der Angeklagte zunächst nicht äußern. Zum Prozessauftakt des 25-Jährigen am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart sagte sein Verteidiger, er werde sich zunächst nicht zu seiner Person und zum Tattag äußern. Der Mann soll am 10. Juni den Ferienkindergarten der Schule überfallen und ein siebenjähriges Mädchen am Eingang des Gebäudes angegriffen haben. Auch eine Pflegekraft wurde bei dem Versuch zu helfen verletzt.
Bei der Suche nach einem möglichen Tatmotiv muss sich das Gericht nun auf die Aussagen von Zeugen und die Einschätzung zweier Sachverständiger stützen.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Angeklagten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an. Nach der Untersuchung wurde der Hinterkopf und Nacken des Mädchens viele Male von der Klinge eines Küchenmessers getroffen und ihre Verletzungen waren schwer. Auch der damals 61-jährige Aufseher wurde niedergestochen.
Es ist unklar, ob der in Deutschland geborene Mann mit niederländischem Pass für das Verbrechen an der Schule verantwortlich war. Denn laut Staatsanwaltschaft lagen Anhaltspunkte dafür vor, dass er aufgrund einer psychischen Störung oder psychischen Erkrankung strafrechtlich verantwortlich und gefährlich sein könnte. Doch laut Staatsanwaltschaft steht fest, dass es sich bei dem Mädchen um ein Zufallsopfer handelte. Auch der Esslinger soll den Regisseur nicht gekannt haben.