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Nach Aufsehen erregender Flucht nach Asien: Aktivisten müssen ins Gefängnis

Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Zwei Klimaaktivisten sorgten Anfang des Jahres für Schlagzeilen, als sie in einen Urlaubsflieger stiegen, anstatt vor Gericht in Stuttgart zu erscheinen. Nun wurde das Paar in einem zweiten Versuch verurteilt. Das Amtsgericht Bad Cannstatt in Stuttgart hat eine 23-jährige Frau zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil sie protestiert hatte, ihr Verhalten zu überdenken. Ihr Freund hingegen muss ins Gefängnis. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Monaten Gefängnis, weil er im Prozess nicht nur seine Straßenblockade verteidigt, sondern auch weitere Maßnahmen angekündigt hatte, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Zuerst berichteten „Stuttgarter Nachrichten“ und „Stuttgarter Zeitung“.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers spielte die Ankündigung der Blockade durch den jungen Mann aus Bayern eine Rolle bei der Entscheidung, ins Gefängnis zu gehen. Nach dem Gesetz kann eine Bewährung nur gewährt werden, wenn von der verurteilten Person ein Rückfall zu erwarten ist.

Im September letzten Jahres kam es an einer Verkehrskreuzung zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Klimaaktivisten und drei weiteren Unterstützern. Der Stuttgarter Stadtteil Bad Cannstatt wurde abgeriegelt. Drei davon wurden auf der Straße festgeklebt. Im Januar sorgte das Paar erneut für Aufsehen, als es seinen Prozess auf einem Langstreckenflug nach Asien verpasste. Die Kritik von Politikern war scharf und in den sozialen Medien kam es zu Diskussionen.

Nach früheren Angaben des Bezirksgerichts hatte das Paar vor der Anhörung im Januar angekündigt, nicht vor Gericht erscheinen zu können. Der Richter entbinde sie jedoch nicht von ihren Verpflichtungen. Wegen ihrer Abwesenheit war das Paar bereits im ersten Verfahren mit einer Geldstrafe belegt worden. Ihr Verfahren sei wegen eines Formfehlers wieder aufgenommen worden, berichten die Stuttgarter Nachrichten und die Stuttgarter Zeitung. Derzeit steht ein Urteil gegen das Paar an.

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