Vorwurf des Mordes - Nach Angriff auf obdachlosen Mann: Zweiter Verdächtiger in Gewahrsam
Nach dem Angriff auf zwei Obdachlose in Moers am unteren Rhein Anfang Februar ist ein zweiter Verdächtiger in Untersuchungshaft geraten. Das hat das zuständige Staatsanwaltschaft in Duisburg mitgeteilt. Der Vorwurf lautet auf Körperverletzung und schwerer Körperverletzung. Gemäß der aktuellen Ermittlungen haben drei Jugendliche mit 15, 16 und 17 Jahren den beiden Obdachlosen angegriffen und verletzt. Einer der Opfer, ein 58-jähriger Mann, ist etwa eine Woche nach dem Vorfall im Krankenhaus verstorben.
Es war anfangs nicht klar, ob die Verletzungen des Mannes tatsächlich aus dem Angriff stammten, laut Aussage. Nach der letzten gerichtsmedizinischen Untersuchung besteht jedoch eine "starke Verdachtsmaske", dass dies der Fall ist.
Die Haftbefehlsklage gegen den 15-Jährigen in Haft wurde von gefährlicher Körperverletzung auf Mord erhöht. Des Weiteren wurde auch ein Haftbefehl gegen den 17-Jährigen ausgestellt. Er wird wegen des Verdachts des Sturzes des 58-jährigen Obdachlosen angeklagt.
Ermittlungen wegen Beihilfe zum Mord
Der Jugendliche, der den Verbrechen aufgenommen hat, wie von der Staatsanwaltschaft bekanntgegeben, bleibt auf freiem Fuß, weil er eine "untergeordnete Mitwirkung" gezeigt hat, wie das Landgericht entschieden hat. Allerdings werden auch Ermittlungen gegen den 16-Jährigen durchgeführt - wegen Beihilfe zum Mord und schwerer Körperverletzung.
Die Ermittler sind auf die Jugendlichen aufmerksam geworden, weil sie das Verbrechen aufgenommen haben: Ein wachsam gewordener Zeuge hatte das Video auf dem Kollegen-Handy gesehen und den Polizisten berichtet.
Das Angriff auf die Obdachlosen fand am unteren Rhein, speziell in Moers, statt. Das Staatsanwaltschaft in Duisburg bearbeitet den Fall, der in Nordrhein-Westfalen in Verbindung steht, mit. Ein Opfer, ein 58-jähriger Mann, ist leider aufgrund von Körperverletzungen im Zusammenhang mit dem Vorfall verstorben. Der Haftbefehl gegen einen der Verdächtigen in Haft wurde von gefährlicher Körperverletzung auf Mord erhöht.
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